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Der Patient im Mittelpunkt

Preisbildung

Damit Patienten in der Schweiz schneller von medizinischer Innovation profitieren können, braucht es einen effizienteren Vergütungsprozess.

Übersicht Orphan Drugs Preisbildung Vergütung im Einzelfall (KVV Art. 71a-d) und off-label use Zulassungs- und Vergütungs­prozess

Medikamentenpreise sind keine Marktpreise, sie werden vom Bundesamt für Gesundheit verfügt. Pharmazeutische und medizinische Innovationen bringen bessere Heilungs- und Überlebenschancen oder tragen zur Erhöhung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten bei. Den Mehrausgaben für neue Medikamente stehen jedoch Minderausgaben in anderen Bereichen (Spital, Arzt, Pflege) gegenüber. Erst kurz vor der Marktzulassung und mit dem positiven Vorbescheid von Swissmedic kann die Zulassungsinhaberin das Gesuch um Aufnahme in die Spezialitätenliste beim BAG einreichen. Bei der Diskussion um die Medikamentenpreise wird oft übersehen, dass die Preisbildung bei kassenpflichtigen Medikamenten nicht auf dem freien Markt geschieht, sondern durch komplexe staatliche Eingriffe erfolgt. Administriert und reguliert werden dabei sowohl der Herstellerabgabepreis, die Vertriebsmargen als auch Beratungsgebühren, Verwaltungskosten und Steuerbelastungen. Die Regulierung beginnt bereits, bevor ein Medikament überhaupt auf den Markt kommt. Rund 8 bis 12 Jahre dauert es, bis ein Medikament die Marktreife erlangt hat und alle für die Zulassung erforderlichen Daten zuhanden der zuständigen Behörde beigebracht und akzeptiert sind. Erst danach kann der Hersteller den Antrag auf Kassenerstattung stellen.

Preiskontrolle durch das Bundesamt für Gesundheit

In der Schweiz, wie in den meisten anderen Ländern auch, legen die Behörden die Arzneimittelpreise fest und überprüfen sie in regelmässigen Abständen. Für kassenpflichtige Medikamente besteht eine Preiskontrolle durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Zur Preisermittlung zieht es in einem therapeutischen Quervergleich (TQV) zunächst die Behandlungskosten bereits zugelassener Arzneimittel für die Behandlung derselben Krankheit heran. Daraufhin wird der Auslandpreisvergleich (APV) nach Empfehlungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) durchgeführt. Im Preisvergleich mit dem Ausland werden Länder berücksichtigt, die mit der Schweiz im Pharmabereich wirtschaftlich vergleichbar sind.

Spezialitätenliste

Krankenkassen vergüten ein vom Arzt verschriebenes Arzneimittel im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung nur, wenn es vom BAG auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt wurde. Bevor das BAG ein Arzneimittel in die SL aufnehmen kann, wird es hinsichtlich Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität geprüft. Die dafür zuständige Behörde ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Für die Aufnahme in die SL wird jedoch nicht nur beurteilt, ob das Arzneimittel wirksam und im Rahmen der sozialen Krankenversicherung zweckmässig ist, sondern ob es auch wirtschaftlich ist (sogenannte WZW-Prüfung). Darüber entscheidet das BAG auf Empfehlung der EAK. Für die Aufnahme in die Spezialitätenliste müssen die WZW-Kriterien erfüllt sein.

Dreijährliche Preisüberprüfung

Alle drei Jahre wird jedes Medikament einer Preisüberprüfung durch das BAG unterzogen. Bei der Preisüberprüfung stützt sich das BAG auf den Auslandpreisvergleich (APV) und den Therapeutischen Quervergleich (TQV) als gesetzliche Preisfestsetzungskriterien. Bei den Preisüberprüfungen teilt das BAG die Arzneimittel in drei Einheiten ein, von welchen jährlich eine auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft wird. Zwischen 2017 und 2023 wurden die Preise von über 2’700 Medikamenten um durchschnittlich 14 Prozent gesenkt. Diese Überprüfungen führen zu jährlich wiederkehrenden Einsparungen von über 1.5 Milliarden Franken. Die Pharmabranche ist die einzige Akteurin im Schweizer Gesundheitswesen, welche durch institutionalisierte Preisüberprüfungen einen bedeutenden Beitrag zur Kostendämpfung leistet.

Der Bundesrat hat per Anfang März 2017 über Verordnungsänderungen ein neues Preisbildungssystem in Kraft gesetzt. Neben diversen kleinen Änderungen hat er entschieden, dass neu sowohl bei der Erstaufnahme von neuen Medikamenten in die SL als auch bei den dreijährlichen Preisüberprüfungen, bei Indikationserweiterungen und bei Patentablauf APV und TQV immer gleich gewichtet werden. Zuvor war der APV bei der dreijährlichen Preisüberprüfung höher gewichtet worden als der TQV.

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Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.

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