Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein zentraler Erfolgsfaktor der forschenden Pharmaindustrie in der Schweiz und wichtiges Element um Anreize zu schaffen, damit die Branche auch in Zukunft in die Forschung und Entwicklung neuer Medikamente gegen heute unheilbare Krankheiten investiert. Für verschiedene Typen geistigen Eigentums stehen unterschiedliche Schutzinstrumente zur Verfügung.
Medizinische Erfindungen sind in der Regel durch Patente geschützt. Die im Marktzulassungsprozess von Medikamenten generierten Daten können mit dem Erstanmelderschutz für eine bestimmte Zeit dem Zugriff der Konkurrenz entzogen werden. Schliesslich ist mit dem Markenrecht das Recht verbunden, die eigene Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen.
Offenlegung als Gegenleistung zum Nutzungsrecht
Ein Patent ist ein Schutztitel, der vom Staat für eine technische Erfindung erteilt wird. Eine Erfindung im rechtlichen Sinn ist eine Lösung zu einem technischen Problem. Erfindungen sind patentierbar, wenn sie neu und für eine Fachperson nicht naheliegend sind und gewerblich angewendet werden können. Als Patentinhaber hat man während maximal 20 Jahren das Recht, andere von der gewerbsmässigen Nutzung seiner Erfindung auszuschliessen. Während dieser Zeit kann anderen verboten werden, die Erfindung ohne Zustimmung z.B. herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen oder einzuführen. Als Gegenleistung ist die Erfindung exakt zu erläutern und der Allgemeinheit offen zu legen. Dadurch steht dem Patentinhaber die technische Lösung als wichtige Informationsquelle für Weiterentwicklungen zur Verfügung.
Schutz als Anreiz für Investitionen
Neben dem Patentschutz steht der forschenden Pharmaindustrie das Instrument des Erstanmelderschutzes zur Verfügung. Beim Erstanmelderschutz handelt es sich um einen vom Patentrecht unabhängigen, selbstständigen immaterialgüterrechtlichen Schutz von vertraulichen Daten. In der Pharmaindustrie geht es um jene Daten, welche im Verlauf Durchführung der klinischen Studie zum Nachweis der Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit des Wirkstoffs mit hohem Zeit- und Geldaufwand generiert werden. Der Erstanmelderschutz kann für den Patentinhaber, sofern er der Erstanmelder ist, ein zusätzliches Schutzrecht darstellen. Oft ist die Situation jedoch so, dass der Erstanmelderschutz das einzige zur Verfügung stehende Schutzinstrument und damit der einzige Investitionsanreiz ist. Der Erstanmelderschutz und seine Dauer sind unabhängig vom Bestand eines Patents und von dessen Schutzdauer. Der Erstanmelderschutz verpflichtet die zuständigen Behörden, die ihr vom Erstanmelder im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Medikamente anvertrauten vertraulichen Dokumentationen und Untersuchungsergebnisse vor Preisgabe und vor unlauterer gewerblicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Die geschützte Marke hat in der Pharmaindustrie vor allem darin eine wichtige Bedeutung, dass sie Ärzten und Patienten die Sicherheit gibt, ein Produkt zu beziehen, das in Bezug auf Qualität und Herkunft ihren Erwartungen entspricht.
Weitere Informationen
IGE: Markenschutz IGE: Patentschutz Landesrecht zum geistigen Eigentum Patentgesetz (PatG)