Ich bin überzeugt, dass das Schweizer Preisfestsetzungssystem für Medikamente dringend und umfassend überarbeitet werden muss.
Bereits heute ist der Zugang zu Medikamenten in der Schweiz im internationalen Vergleich eingeschränkt: Von den innovativen Medikamenten, die die EMA zwischen 2019 und 2022 zugelassen hat, werden in der Schweiz beispielsweise nur halb so viele Medikamente standardmässig vergütet wie in Deutschland.1
Diese Situation könnte sich weiter verschärfen – obwohl innovative Medikamente in den vergangenen 20 Jahren dafür gesorgt haben, dass Krankheiten, die früher einem Todesurteil gleichkamen, heute gut behandelt werden können. Dabei sind Medikamente keinesfalls die Kostentreiber im Schweizer Gesundheitswesen, sondern liegen konstant bei 12 % der Gesundheitsausgaben.2
Neben der Patientenversorgung erodiert auch der Wirtschaftsstandort. Die immer weniger planbaren Marktbedingungen führen dazu, dass die Schweiz als bisher global führender Pharmastandort zusehends an Attraktivität verliert. Diesen Prozess gilt es zu stoppen.
Da habe ich eine klare Vorstellung: Die Basis bilden weiterhin der therapeutische Quervergleich und der Auslandspreisvergleich. Künftig ist beim therapeutischen Quervergleich jedoch entscheidend, dass die Auswahl der Vergleichstherapie auf Basis klarer und nachvollziehbarer wissenschaftlich-medizinischer Kriterien erfolgt. Die aktuell praktizierte Auswahl nach oft rein ökonomischen Kriterien entspricht nicht dem Grundgedanken eines therapeutischen Quervergleichs. Zum Beispiel werden innovative, zielgerichtete Therapien preislich mit unspezifischen Chemotherapeutika aus dem letzten Jahrtausend verglichen, obwohl die Patienten mit den neuen Therapien deutlich länger leben.
Beim Auslandspreisvergleich fordern wir, dass die referenzierten Auslandspreise neu die Kaufkraft der einzelnen Länder berücksichtigen. Selbstverständlich muss eine Therapie in einem Land mit hoher Kaufkraft wie der Schweiz mehr kosten als in einem Land mit tiefer Kaufkraft – so wie das auch bei anderen Waren der Fall ist. Auch die WHO empfiehlt, die Kaufkraft bei der Festlegung der externen Referenzpreise zu berücksichtigen.3
Und schliesslich sollte künftig auch der Nutzen eines Medikamentes für die Patienten, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft berücksichtig werden. Es muss eine strukturierte Nutzenbewertung mit klaren Kriterien eingeführt werden, wie dies in anderen Ländern längst der Fall ist.
In den letzten Jahren gab es diverse Initiativen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen, insbesondere bei den Medikamentenpreisen. Bereits heute können mit jährlich wiederkehrenden Massnahmen über 1.5 Milliarden CHF eingespart werden.4 Weitere Massnahmen in dem bereits schwierigen Umfeld sind gefährlich und müssen mit äusserster Vorsicht betrachtet werden.
Aktuell wird die flächendeckende Einführung von Kostenfolgemodellen, also Mengenrabatten, diskutiert. Die vom BAG vorgeschlagenen Rabatte von bis zu 50% auf den Umsatz kommen einer Strafsteuer für Innovation gleich. Dieser Vorschlag sendet das Signal, dass Innovationen in der Schweiz nicht mehr wertgeschätzt werden – der Standort Schweiz verliert dadurch weiter an Attraktivität. Darum lehnen wir diesen Vorschlag ab.
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