Krebsim­muntherapien - Interpharma

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Krebsim­muntherapien

Bei der Behandlung von Krebs ist es eine der grössten Herausforderungen, Tumorzellen zu vernichten ohne dass dabei umliegendes gesundes Gewebe zerstört wird. Einer der vielversprechendsten Ansätze ist dabei die Immuntherapie, bei der das körpereigene Abwehrsystem gezielt gegen den Tumor aktiviert wird.

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Die Medikamente der modernen Immuntherapie greifen dabei nicht die Tumorzellen direkt an, sondern steuern die Immunantwort des Körpers. Dies geschieht an sogenannten Immun-Checkpoints – Schaltstellen im Immunsystem, die unter anderem dafür sorgen, dass eine Immunreaktion gehemmt wird und das System nicht «überreagiert» und eine Abwehrreaktion gegen den eigenen Körper auslöst, wie dies bei Autoimmunerkrankungen der Fall ist.

Allerdings können sich Tumorzellen diese Bremswirkung zunutze machen, indem sie mit Hilfe der Immun-Checkpoints eine gegen sie gerichtete Abwehrreaktion blockieren.

Genau hier setzen die Immun-Checkpoint-Hemmer an: Sie lösen die Bremse der Checkpoints, damit das Immunsystem wieder «hochfahren» und die Tumorzellen attackieren kann. Bei einigen onkologischen Indikationen wie etwa fortgeschrittenem schwarzen Hautkrebs liefern die Immun-Checkpoint-Hemmer, die seit 2011 auf dem Markt sind, inzwischen beachtliche Resultate.

Bereits erzielte Erfolge und aktuelle Forschungsergebnisse in der Immunonkologie zeigen, dass dieses neue therapeutische Konzept eine entscheidende Rolle in der Behandlung verschiedener Tumorerkrankungen spielen kann. Einige der innovativen Wirkstoffe werden daher bereits bei verschiedenen Krebsarten eingesetzt bzw. intensiv erforscht.

Herausforderungen bei Zulassung und Vergütung

Die rasante Entwicklung der personalisierten Medizin erhöht die Anzahl der Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit Krebs, einschliesslich Kombinationsbehandlungen aus Chemo- und Immuntherapie. Einige dieser neuen Medikamente sind jedoch noch nicht in der Schweiz zugelassen. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn ein Arzneimittel für eine andere als die von Swissmedic offiziell zugelassene Indikation verschrieben wird. Die Vergütung von Anwendungen in diesem sogenannten Off-Label-Use (OLU) ist nicht gesichert und wird auf Einzelfallbasis entschieden. Eine ähnliche Situation ist gegeben, wenn ein Arzneimittel im Ausland verfügbar, aber in der Schweiz nicht zugelassen ist.

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