Stammzellen sind Zellen, die sich durch Teilung und Vermehrung selbst erneuern und zu verschiedenen Zelltypen mit unterschiedlichen, spezifischen Funktionen ausreifen können. Sie haben somit das Potenzial, in unserem Körper Zellen und Gewebe zu erneuern. Die blutbildenden Stammzellen unseres Knochenmarks zum Beispiel produzieren die gesamte Palette der Blutzellen, also die roten und weissen Blutkörperchen sowie die Blutplättchen.
Diese Eigenschaft von Stammzellen wird bereits heute für in-vitro-Tests neuer Arzneimittel, für Krankheitsmodelle, zur Einschätzung der Sicherheit von Medikamenten und auch für die Behandlung von Krankheiten genutzt.
Bei der Knochenmarkstransplantation zum Beispiel setzt man sogenannte adulte Stammzellen ein. Diese können sich zwar zu verschiedenen Blutzellen differenzieren, aber keine weiteren Zellarten wie etwa Nervenzellen bilden. Um gezielt therapeutisch wertvolle Zelltypen, Gewebe oder sogar ganze Organe zu züchten, welche krankes Gewebe und kranke Organe im Körper ersetzen können, muss die Forschung auf embryonale Stammzellen zurückgreifen. Diese Zellen haben das Potential, alle Zellen des Körpers zu bilden. Embryonale Stammzellen sollen eines Tages zu Herz-, Nerven-, und Muskelzellen reifen und dabei helfen, neue therapeutische Anwendungen für Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer oder Diabetes zu finden. Noch sind dies Zukunftsvisionen. Damit sie Realität werden können, muss die Forschung mit Stammzellen möglich sein.
Stammzellenforschungsgesetz (StFG)
Den rechtlichen Rahmen für die Stammzellenforschung bildet in der Schweiz das Stammzellenforschungsgesetz (StFG), das seit 2005 in Kraft ist. Es regelt die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen zu Forschungszwecken und die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Überzählige Embryonen fallen bei der in-vitro-Fertilisation, einem Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, an. Nach geltendem Recht müssen diese überzähligen Embryonen vernichtet werden. Im Stammzellenforschungsgesetz ist festgelegt, unter welchen strengen Voraussetzungen von diesen zur Vernichtung bestimmten überzähligen Embryonen embryonale Stammzellen für Forschungszwecke entnommen werden dürfen. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist in der Schweiz verboten. Ziel des Stammzellenforschungsgesetzes ist es, Missbräuche zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen.
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