Unser Gesundheitssystem wird komplexer und teurer – angetrieben durch demografischen
Wandel und technologischen Fortschritt. Ein zentraler Hebel zur Entlastung
ist die Digitalisierung. Sie kann administrativen Aufwand reduzieren, Effizienz und
Transparenz steigern und die Patientenzentrierung stärken.
Durch ein datenbasiertes System werden Patientendaten einmalig erfasst und sicher
zwischen Leistungserbringern geteilt. Doppelspurigkeiten wie mehrfach erhobene
Blutbilder entfallen. Zudem ermöglicht die konsequente Messung und Vergleichbarkeit
der Behandlungsqualität eine bessere Versorgung für alle. Auch die zukunftsgerichtete Forschung und Entwicklung an neuen innovativen Medikamenten braucht einen funktionierenden Gesundheitsdatenraum. Denn: personalisierte Medizin und Innovation basieren auf einer guten Datengrundlage. Besonders wichtig für die Erforschung von Krankheiten ist die Möglichkeit, Patientenpfade über Leistungserbringer hinweg abbilden zu können.

Sekundärnutzung
Beim Besuch in Apotheke, Praxis oder Spital werden Gesundheitsdaten in Informationssystemen erfasst. Sie dienen der sicheren Behandlung, können aber auch die Medizin voranbringen: Aus den Daten von vielen Patientinnen und Patienten lassen sich bessere Prävention, Diagnostik, Therapie und eine wirksamere Überwachung des Gesundheitssystems entwickeln.
Die erneute Verwendung bereits erhobener Daten für andere Zwecke heisst Sekundärnutzung. Dazu zählen Forschung, Qualitätssicherung, Gesundheitsstatistik und -planung. Voraussetzung für die Sekundärnutzung sind Datenschutz, Transparenz und die Einwilligung der betroffenen Personen. Dies erfordert klare rechtliche und organisatorische Regeln sowie wirksame Sicherheitsmassnahmen. Um die Regeln für die Sekundärnutzung von Personendaten in der Schweiz über die bestehenden Gesetze und Verordnungen hinaus festzulegen, erarbeitet der Bund derzeit ein Rahmengesetz.
Sicherheit der Daten
Gesundheitsdaten sind hochsensibel – ihr Schutz hat oberste Priorität. Gesundheitseirichtungen sichern sie daher sowohl technisch als auch organisatorisch: Dazu gehören verschlüsselte Speicher- und Übertragungssysteme, sichere Authentifizierungsverfahren sowie klar geregelte Zugriffsrechte, die sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Daten einsehen oder bearbeiten können. Auch Protokollierungen aller Datenzugriffe, regelmässige Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen des Personals sind notwendig, um Missbrauch oder unbeabsichtigte Datenlecks zu verhindern.
In der Schweiz gelten das Datenschutzgesetzt (DSG) und das Gesundheitsrecht: Sie geben vor, dass die Daten nur zweckgebunden, nachvollziehbar, vertraulich genutzt werden. Patientinnen und Patienten haben zudem das Recht auf Auskunft und Berichtigung der Daten.
Anonymisierung und De-Identifikation
Gesundheitsdaten dürfen für Sekundärnutzung nur verwendet werden, wenn der Schutz der Persönlichkeit gewahrt bleibt. Dafür ist eine Anonymisierung oder De-Identifikation erforderlich. Anonymisierte Daten lassen keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Personen zu; bei de-identifizierten Daten werden hingegen Identifikationsmerkmale wie Name oder AHV-Nummer entfernt oder verschlüsselt.
Im Umgang mit Gesundheitsdaten gelten international und in der Schweiz strenge Anforderungen an Anonymisierung und De-Identifikation. In der Schweiz regeln das Datenschutzgesetz (DSG) und das Humanforschungsgesetz (HFG), dass Gesundheitsdaten für Sekundärnutzung nur anonymisiert oder mit streng kontrollierter Re-Identifikation verwendet werden dürfen. Eine Re-Identifikation ist nur über autorisierte Stellen und in klar begründeten Fällen zulässig – so bleiben Datenschutz, Vertrauen und wissenschaftlicher Fortschritt im Gleichgewicht.
Real World Data
Die enormen Fortschritte bei der Digitalisierung haben den Zugang zu medizinischen Daten eröffnet, die im Unterschied zu herkömmlichen klinischen Studien im Alltag der Patienten generiert werden, den sogenannten Real World Data (RWD).
Die Anwendung von RWD deckt einen weiten Bereich ab, von der Bewertung von Sicherheit und Effektivität von Therapien über Risiko-Nutzen-Abwägungen für bestimmte Krankheiten bis hin zu komplexen Diagnosen und Aussagen zu Mustern und Auffälligkeiten bei spezifischen Patientengruppen.
Die Rekrutierung und Teilnahme von Patienten an klinischen Studien kann durch RWD ebenfalls vereinfacht werden. Kliniken können geeignete Studienteilnehmer anhand ihrer gesammelten Patientendaten besser und schneller auswählen. Smartphone-Apps und Wearables unterstützen den Patienten bei der ortsunabhängigen Erfassung und Übermittlung von Gesundheitsdaten, was die Anzahl von Klinikbesuchen reduziert.
Faire Rahmenbedingungen schaffen
Die nutzbringende Anwendung von RWD in der Forschung ist jedoch nur mit qualitativ hochwertigen Daten möglich, die unter definierten Bedingungen gewonnen und sorgfältig ausgewertet werden. Hier sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen fairen Ausgleich für den hohen Aufwand zur Generierung und Kuratierung solcher Daten und die damit ermöglichten Innovationen gewährleisten. Daten zur Förderung der Gesundheit sollten breit zugänglich sein. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass Datenschutzregulierungen eingehalten werden. Der Aufwand für Generierung, Kuratierung und Bereitstellung der Daten muss honoriert werden, wobei es ein Bewusstsein für die unterschiedlichen Arten von RWD zu schaffen gilt: Es gibt einerseits RWD, die quasi nebenbei unter unkontrollierten Bedingungen gewonnen werden, und andererseits RWD, die sehr hohen Qualitätsanforderungen genügen müssen. RWD, die gezielt für klinische Zulassungen erhoben werden, sollten einem vergleichbaren Schutz unterstellt werden, wie er für herkömmliche klinische Daten gilt.
