Der flexible Arbeitsmarkt ist eine Stärke der Schweiz, nicht aber der Zugang zu ausländischen Fach- und Spitzenkräften. Neben der Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials sind deswegen die Personenfreizügigkeit mit der EU und der Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten zentral.
Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU
Die Schweiz und die EU haben 1999 das Freizügigkeitsabkommen (FZA) abgeschlossen. Das FZA erlaubt es EU/EFTA-Staatsangehörigen, unter gewissen Bedingungen in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für Schweizerinnen und Schweizer gelten die gleichen Bedingungen in Bezug auf die EU/EFTA-Staaten. Die Zuwanderung zum Arbeitsmarkt steht dabei im Vordergrund.
2004 erliess die EU die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL). Dadurch erweiterte sie die Aufenthalts-rechte für EU-Staatsangehörige innerhalb der EU. Die UBRL regelt das Recht von EU-Staats-angehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Sie räumt hingegen keine politischen Rechte ein, insbesondere kein aktives oder passives Wahlrecht.
Im September 2020 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Kündigungsinitiative) deutlich abgelehnt und sich damit klar zur Personenfreizügigkeit mit der EU bekannt.
Im Zuge der Verhandlungen um das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen Schweiz und EU, sind die Vertragspartner darüber eingekommen, die UBRL für die Schweiz massgeschneidert zu übernehmen. Ein Schutzdispositiv mit Ausnahmen und Absicherungen sowie eine Schutzklausel schützt das Schweizer Lohnniveau und soll sicherstellen, dass die Zuwanderung aus der EU weiterhin arbeitsmarktorientiert bleibt.
Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA)
Neben den Fachkräften aus der Schweiz und der EU bieten Fachkräfte aus Drittstaaten ein weiteres Potenzial, um den Fachkräftebedarf zu decken. Die sogenannten Drittstaatenkontingente sind jedoch limitiert und aufgrund ihrer Kriterien primär Kaderfunktionen vorbehalten. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen der Kantone muss ebenfalls der Verteilschlüssel dieser Kontingente überarbeitet werden, damit eine bedarfsorientierte Verteilung auf die Kantone besser möglich wird. Vereinfachte Prozesse sollen dabei helfen, den Bedarf der Branche nach hochqualifizierten Fachkräften rasch und effizient zu stillen. Nur so bleibt die Branche im Wettbewerb um Fachkräfte kompetitiv.
