Die Pharmaindustrie beschäftigt überdurchschnittlich viele hochqualifizierte Mitarbeitende. Innovationen sind jedoch nicht nur vom wissenschaftlichen Niveau einzelner Spitzenforscher abhängig: Sie werden massgeblich von der Qualifikation der gesamten Belegschaft mitbestimmt. Der flexible Arbeitsmarkt ist eine Stärke der Schweiz, nicht aber der Zugang zu ausländischen Fach- und Spitzenkräften. Die Sicherstellung der Personenfreizügigkeit und ausreichend Kontingente aus Drittstaaten gehören deshalb zu den zentralen Forderungen für die kommenden Jahre.
Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU
Das Personenfreizügigkeitsabkommen erlaubt es Schweizerinnen und Schweizern, in der EU eine Arbeitsstelle anzunehmen und zu wohnen – und umgekehrt. Damit können Schweizer Unternehmen in der EU Arbeitskräfte mit den Qualifikationen unbürokratisch rekrutieren, die es in der Schweiz zu wenig oder gar nicht gibt. Auch für die Rekrutierung von Grenzgängern ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zentral.
Im September 2020 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Kündigungsinitiative) deutlich abgelehnt und sich damit klar zur Personenfreizügigkeit mit der EU bekannt.
Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA)
Die Schweizer Pharmaindustrie ist in den letzten Jahren stark gewachsen und hat einen namhaften Beitrag zum Wachstum der Wertschöpfung und somit zum Wohlstand unseres Landes geleistet. Damit ist auch die Nachfrage der Pharmabranche nach hochqualifizierten Personal stetig angestiegen. So ist der Wettbewerb um Fachkräfte auf dem gut abgeschöpften Arbeitsmarkt bereits heute im vollen Gange und wird um neue Berufsbilder wie bspw. Data Scientists erweitert. Insbesondere bei der Auswertung grosser Datenmengen bieten die neuen technologischen Möglichkeiten zwar viele Chancen. Sie werden den Fachkräftemangel aber weiter verschärfen.
Deshalb müssen nebst der EU – welche weiterhin der wichtigste ausländische Arbeitsmarkt für die Pharmabranche ist – auch ausreichend Kontingente aus Drittstaaten zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen der Kantone muss ebenfalls der Verteilschlüssel dieser Kontingente überarbeitet werden, damit eine bedarfsorientierte Verteilung auf die Kantone besser möglich wird. Vereinfachte Prozesse sollen dabei helfen, den Bedarf der Branche nach hochqualifizierten Fachkräften rasch und effizient zu stillen. Nur so bleibt die Branche im Wettbewerb um Fachkräfte kompetitiv.