Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Änderung bei der Berechnung der Handelsmarge schultert die pharmazeutische Industrie erneut umfangreiche Einsparungen zulasten von Originalmedikamenten. Während die Entschädigungen für Apotheken oder Ärzte teils steigen, ändert sich am Fabrikabgabepreis der Hersteller nichts. Zusammen mit den Massnahmen der KVV-Revision spart der Bundesrat damit weit über 300 Millionen Franken im Medikamentenbereich ein. Interpharma trägt diese Einsparungen mit, sofern gleich lange Spiesse zwischen den Generika und den Originalpräraten auch in Zukunft sichergestellt bleiben. Viel schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass es ab 1. Januar 2024 vermehrt dazu kommen wird, dass Patientinnen und Patienten in medizinisch begründeten Ausnahmefällen den Zugang zu benötigten Medikamenten verlieren. Aus Sicht von Interpharma ist das inakzeptabel.
Mit der Verordnungsänderung wird die Berechnung der Handelsmarge (für Grossisten, Apotheken, Spitäler und Ärzte) angepasst. Diese macht rund ein Viertel des Medikamentenverkaufspreises aus. Das bedeutet, dass vor allem tiefpreisige Arzneimittel durch höhere Margen für Apotheker und Ärzte einen höheren Publikumspreis – der Preis, der von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird – haben werden. Andererseits werden die Margen von teureren Arzneimitteln reduziert. Der Fabrikabgabepreis – das, was die Herstellerfirmen verdienen – bleibt bei allen Medikamenten unverändert. (siehe Beispiele).
Gemäss Bundesrat führt die Änderung zu Einsparungen von 60 Millionen Franken. Zusammen mit den anderen Massnahmen im Rahmen der Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) spart der Bund insgesamt weit mehr als 300 Millionen Franken im Medikamentenbereich. Die Mitglieder von Interpharma tragen diese Einsparungen mit und leisten damit einen weiteren bedeutenden Beitrag an die Kostendämpfung. Weil die angepasste Margenordnung (zulasten von Originalmedikamenten) den ohnehin ansteigenden Generikaanteil zusätzlich steigern wird, ergeben sich daraus weitere Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken für das Gesundheitswesen. Interpharma ist bereit, diese Einsparungen mitzutragen, sofern gleich lange Spiesse zwischen den Generika und den Originalpräraten sichergestellt bleiben. Weitere Massnahmen zur Förderung von Generika sind damit nicht nötig.
Interpharma weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die Kostensparübungen des Bundes zunehmend die Versorgung mit Arzneimitteln gefährden: Im Rahmen der Umsetzung der KVV-Revision hat der Bundesrat im Bereich der Einzelfallvergütung (KVV Art. 71a-d) hohe Preisabschläge auf Basis der Nettopreise beschlossen. Die Abschläge sind dermassen hoch, dass die Firmen ihre Arzneimittel in bestimmten Fällen nicht mehr kostendeckend werden anbieten können und diese darum ab dem 01.01.2024 Patientinnen und Patienten unter Umständen nicht mehr zur Verfügung stehen. Interpharma hatte schon im Vorfeld des Bundesratsentscheids mehrfach vor den möglichen Folgen für die Patientinnen und Patienten gewarnt und auch in einem Brief an den Gesamtbundesrat auf die ernsten Bedenken hinsichtlich Art. 71a-d KVV hingewiesen. Leider blieben diese Warnungen unberücksichtigt.
Das bereits heute bestehende grosse Problem beim Patientenzugang in der Schweiz wird damit noch weiter verschärft und es ist bereits jetzt klar, dass die vom Bundesrat in der KVV/KLV-Revision beschlossenen Massnahmen nicht ausreichen werden, um diesem Problem zu begegnen. Mehr denn je braucht es daher rasch eine grundsätzliche Reform des ordentlichen Vergütungsprozesses, wie Interpharma ihn vorgeschlagen hat. Denn neben dem Prozess für den Einzelfall (KVV Art. 71a-d) funktioniert auch der reguläre Prozess heute immer weniger.
René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma, erklärt:
«Mit der angepassten Margenordnung trägt die Pharmabranche weitere grosse und wesentliche Einsparungen mit. Dass aber Patientinnen und Patienten durch die KVV-Revision den Zugang im hochsensiblen Bereich der Einzelfallvergütung verlieren könnten, besorgt uns sehr. Die Modernisierung der veralteten Vergütungsmechanismen ist dringender denn je.»
Anhang
Allgemeine Zusammensetzung des Medikamentenpreises
Illustration der Zusammensetzung des Medikamentenpreises 2022
Quelle: santésuisse und Interpharma (2023), Gemeinsamer Auslandpreisvergleich
Produktbeispiele:
Illustration der Entwicklung der Vertriebsanteile:
Quelle: Eigene Berechnungen Interpharma mit Datengrundlage BAG, Spezialitätenliste.
Quelle: Eigene Berechnungen Interpharma mit Datengrundlage BAG, Spezialitätenliste.
Quelle: Eigene Berechnungen Interpharma mit Datengrundlage BAG, Spezialitätenliste.
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