Das Vereinigte Königreich (UK) ist wirtschaftlich, politisch und migratorisch ein wichtiger Partner der Schweiz. Das UK ist dabei nicht nur ein wichtiger Absatzmarkt, sondern auch bedeutender Zulieferer der Branche. Nicht zuletzt ist die Pharmaindustrie auch auf die nötige Zahl von Fachexperten aus dem UK angewiesen. Bis zum Austritt des UK aus der Europäischen Union (EU) und dem Ablauf der Übergangsfrist waren die Beziehungen massgeblich durch die Abkommen Schweiz-EU geregelt. Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue bilaterale Abkommen Die Schweiz regelt ihre Beziehung zum Vereinigten Königreich seit dem 1. Januar 2021 mit neuen bilateralen Abkommen, die aus der «Mind the Gap» Strategie des Bundesrates hervorgegangen sind
MRA und Personenfreizügigkeit
Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist für die pharmazeutische Industrie zentral. Das von der Schweiz und dem Vereinigten Königreich im Rahmen der «Mind the Gap» Strategie unterzeichnete Handelsabkommen sichert die Weiterführung der MRA-Regelungen für«Gute Labor-praxis (GLP)» und «Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen». Für die restlichen Kapitel des MRA steht soweit wie möglich der Abschluss eines «traditionellen MRA» zur Vermeidung der doppelten Konformitätsbewertung im Vordergrund. Die Arbeitsmarktzulassung ist durch die jeweils nationalen Gesetzgebungen geregelt, für das UK gelten separate Kontingente.