Die Schweiz unterhält mit der Europäischen Union (EU) eine Vielzahl an Beziehungen, die in rund 120 Vertragsabkommen geregelt sind. Wichtige Etappen sind das Freihandelsabkommen von 1972, die bilateralen Abkommen I von 1999 und die bilateralen Abkommen II von 2004.
Die 2002 in Kraft getretenen bilateralen Abkommen I sind für die Schweizer Volkswirtschaft und den Pharmastandort Schweiz von grosser Wichtigkeit, da rund die Hälfte aller Medikamentenexporte in die EU gehen. Dank den Bilateralen I hat die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat den Status eines MRA-Landes (MRA: Mutual Recognition Agreement). Konformitätsbewertungen (Prüfung, Inspektion, Zertifizierung) werden damit zwischen der Schweiz und der EU wechselseitig anerkannt. Dies ist für exportorientierte Firmen der Maschinenindustrie und insbesondere auch für die Pharmaproduzenten entscheidend.
Marktzugang und Rekrutierung von Fachkräften
Mit dem Freihandelsabkommen von 1972 wurden u.a. tarifäre Handelshemmnisse (insbesondere Zölle) abgeschafft. Der Marktzugang zur EU wurde allerdings erst mit den Bilateralen I effektiv erleichtert, indem technische Handelshemmnisse abgebaut wurden. Das ist eine der zentralen Errungenschaften der Bilateralen I und hat zu einer deutlichen Zunahme des Exportvolumens in die EU-Märkte geführt.
Eine weitere zentrale Errungenschaft der Bilateralen I ist, dass Unternehmen unbürokratisch Fachkräfte auch im EU-Raum rekrutieren können. Gerade für die forschende Pharmaindustrie mit hochspezialisierten Arbeitsplätzen ist der Zugang zu den entsprechenden Arbeitskräften zentral.
Bilaterale Beziehungen sind essentiell
Die Schweizer Pharmaunternehmen exportieren fast 25-mal mehr Produkte ins Ausland als sie in der Schweiz verkaufen und über 45 % ihrer Exporte gehen in die EU. Mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen ohne Plan B, hat der Bundesrat eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz in Kauf genommen. Die Teilnahme der Pharmaunternehmen am EU-Binnenmarkt ist in Gefahr, da die bilateralen Abkommen erodieren. Die forschenden Pharmaunternehmen sind auf dauerhaft stabile Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU angewiesen. Interpharma fordert deshalb:
1) Keine Erosion bestehender Abkommen: Die Personenfreizügigkeit,
das Abkommen zum Abbau technischer Handelshemmnisse und die
Forschungskooperation müssen weitergeführt werden.
2) Stabilität in den Beziehungen Schweiz – EU: Die Politik muss Lösungswege
erarbeiten, um die Stabilität und die künftige Weiterentwicklung der
Beziehungen sicherzustellen.
3) Eine Reformagenda: Die Schweiz muss ihre Standortattraktivität stärken,
beispielsweise bei der Digitalisierung und der Schaffung attraktiver
Rahmenbedingungen für klinische Studien. Der Zugang zu weiteren internationalen Märkten und Forschungsplätzen ist zu sichern.
Weitere Informationen
Informationen des Bundesrats zu bilateralen Abkommen
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