Fehlende Therapietreue führt zu Medikamentenverschwendungen - Interpharma

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9. November 2021

Fehlende Therapietreue führt zu Medikamentenverschwendungen

Die Hauptursache dafür, dass Medikamente weggeworfen werden, liegt in der fehlenden Therapietreue und nicht bei der Grösse der Medikamentenpackungen. Es ist bekannt, dass die Non-Compliance (fehlende Therapietreue) grosse Kosten im Gesundheitswesen, aber auch grosse volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Diese fehlende Therapietreue verursacht hohe Folgekosten insbesondere für vermeidbare Hospitalisierungen und Pflegeleistungen, zusätzliche Arztkonsultationen oder Notfalleinweisungen. Eine gute Compliance ist eine Frage der Qualität im Gesundheitswesen und sollte in der Schweiz dringend gefördert werden.

Vermehrt wird die Medikamentenverschwendung in der politischen Debatte diskutiert. Es wird oft postuliert, dass die gegebenen Packungsgrössen zu Medikamentenverschwendung führen, da sie nicht therapiegerecht seien und dadurch zu viele Dosen weggeworfen würden. Der Grund für Medikamentenverschwendung liegt aber nicht in der Grösse der Medikamentenpackungen, wie behauptet wird. Vielmehr ist es die fehlende Therapietreue, die Medikamentenverschwendung und Zusatzkosten verursacht.

Therapiegerechte Packungsgrössen sind vorgeschrieben

Um der Medikamentenverschwendung vorzubeugen, verlangen die staatliche Zulassungsbehörde Swissmedic und das für die Vergütung zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) von den Pharmafirmen bereits heute therapiegerechte Medikamentenpackungen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt in Art. 31 vor, dass nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen (WZW-Kriterien) vergütet werden. Das Kriterium der Zweckmässigkeit zielt auch auf die Packungsgrössen. Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) kann also Packungsgrössen, die keiner praxisrelevanten Therapiedauer entsprechen, gar nicht vergüten. So müssen neben Grosspackungen auch kleine Packungen zur Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) angemeldet werden. Bei einer Langzeittherapie kann mit Kleinpackungen gestartet und das Ansprechen der Therapie überprüft werden. Grössere Packungen sind jedoch preisgünstiger und verursachen weniger Arzt- und Abrechnungskosten.

Zudem ist im Vertrag über die leistungsorientierte Abgeltung (LOA) – einem Vertrag zwischen den Krankenkassen und der Apothekerschaft – festgelegt, dass der Apotheker zu Beginn einer Dauertherapie zunächst eine kleine Packung abgibt und erst in einem späteren Schritt, wenn sich der Patient an das Medikament gewöhnt hat, eine Grosspackung abgegeben wird. Damit wird ein wirtschaftlicher Umgang mit den richtigen Packungsgrössen gewährleistet.

Keine Vermischung der Kompetenzen von Swissmedic und Bundesamt für Gesundheit

Die parlamentarische Initiative Crottaz (19.508) vom Dezember 2019, die als nächstes in der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beraten wird, hat zum Ziel, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass Swissmedic ohne ausdrückliches Gesuch der Pharmafirma spezielle, günstigere Dosierungen von bereits in anderen Dosierungen zugelassenen Arzneimitteln in die SL aufnehmen darf. Auch Patientenverbände, Facharztgruppen oder Versicherer sollen verlangen können, ein Medikament in die SL aufzunehmen.

Mit Annahme der Initiative würden die gesetzlich festgelegten behördlichen Kompetenzen bei der Zulassung und Vergütung von Medikamenten vermischt, was die Unabhängigkeit von Swissmedic bei der Medikamentenzulassung und dadurch die Patientensicherheit gefährden würde. Denn die Trennung der Beurteilung von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit durch Swissmedic und der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Aufnahme in die SL durch das BAG ist zentral. Nur so kann die Unabhängigkeit bei der Zulassungsprüfung gewährt und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten in der Schweiz garantiert werden.

Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit nicht zielführend

Eine erzwungene Aufnahme von Dosierungen und Packungen von Medikamenten in die SL, die vom Produzenten so nicht hergestellt werden, wäre überdies ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Mit einer solchen Zwangszulassung würden die geltenden Rechtsgrundlagen zur Medikamentenzulassung mit weitreichenden Folgen ausgehebelt. Die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit könnte nicht gewährleistet werden, da die entsprechenden Daten unter Umständen nicht vorliegen. Heute trägt die Produzentin die Verantwortung für das Arzneimittel und ist nach den Bestimmungen des Produkthaftpflichtrechts haftbar. Diese Regelung hat sich bewährt. Die Initiative hingegen würde Unklarheiten bei der Haftung schaffen – mit ungeklärten Folgen für die Versorgungssicherheit.

Das Erzwingen von bestimmten Dosierungen und Packungsgrössen kann auch dazu führen, dass die Innovation in der Schweiz behindert wird, indem Hersteller auf die Einreichung von Gesuchen grundsätzlich verzichten. Schliesslich können Zwangszulassungen die Versorgungssicherheit noch auf einem anderen Weg gefährden. Werden Herstellerinnen gezwungen, bestimmte Dosierungen oder Packungsgrössen zu vermarkten, kann dies zum kompletten Rückzug eines Medikaments aus dem Schweizer Markt führen.

Die forschende Pharmaindustrie lehnt solche Vorhaben deshalb klar ab. Die Pharmaunternehmen, aber auch ihre in den Spitälern und in der ambulanten Praxis verantwortlichen Partner, bemühen sich laufend, Lösungen zu finden, die im klinischen Alltag umsetzbar sind.

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