Medienmitteilung: Interpharma schlägt einen rückvergüteten Innovationszugang für Patientinnen und Patienten vor
Der schnelle und gleichberechtigte Zugang zu
innovativen Medikamenten ist für Patientinnen und Patienten in der Schweiz
nicht mehr selbstverständlich. Die zeitliche Verzögerung zwischen der
Marktzulassung und der Aufnahme in die Spezialitätenliste und somit Vergütung
durch die Krankenkassen steigt stetig. Aufgrund dieses zunehmenden Staus müssen
viele Patientinnen und Patienten teilweise zu lange auf den Zugang zu
Medikamenten mit hohem medizinischem Bedarf warten. In Situationen, in denen
Menschen auf diese hochinnovativen Behandlungsmöglichkeiten angewiesen sind,
ist das unhaltbar. Interpharma fordert daher, dass Patientinnen und Patienten
ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu innovativen Arzneimitteln
über die Spezialitätenliste erhalten, und hat einen konkreten Lösungsvorschlag für
eine gemeinsame Diskussion entwickelt: Der rückvergütete Innovationszugang für
Patientinnen und Patienten.
Für die forschende pharmazeutische Industrie steht
das Patientenwohl im Mittelpunkt. Patientinnen und Patienten sollen darauf
vertrauen können, im Bedarfsfall rasch und gleichberechtigt Zugang zu den
bestmöglichen Behandlungen zu erhalten. Das ist aber in der Schweiz nicht mehr selbstverständlich:
Während es noch 2015 von der Marktzulassung bis zur Aufnahme in die
Spezialitätenliste im Mittel 42 Tage dauerte, beträgt diese Zeitspanne
mittlerweile durchschnittlich 217 Tage – ein langer Zeitraum, während dem
betroffene Patientinnen und Patienten auf den regulären, gleichberechtigten Zugang
zu lebensnotwendigen Medikamenten warten müssen.
Herkömmliches Modell für die Preisfestsetzung
stösst an seine Grenzen
Grund für diese Verzögerung ist, dass der aktuelle
Vergütungs-Prozess bei neuen Medikamenten und Therapien an seine Grenzen
stösst. Die herkömmlichen Kriterien für die Preisfestsetzung, auf denen das
derzeitige System beruht, halten mit der wissenschaftlichen Innovation nicht
mehr Schritt. Diese starke Verzögerung beim Patientenzugang steht im
Widerspruch zur Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes, welche vorsieht,
dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) «in der Regel innert 60 Tagen» nach der
Zulassung eines Medikaments durch Swissmedic über das Gesuch einer Firma für
die Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste entscheiden muss. Im
Jahr 2021 konnte diese Frist bei ca. 10% der Gesuche eingehalten werden. In 59%
aller Fälle dauerte es zwischen 60 und 365 Tagen und in einem Drittel der Fälle
hat es mehr als ein ganzes Jahr gedauert. Diese Situation ist insbesondere aus
Patientensicht untragbar. Entsprechend fordert Interpharma, dass Patientinnen
und Patienten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu
innovativen Arzneimitteln erhalten.
Pharmaindustrie ist bereit, im Gegenzug für raschen
und gleichberechtigten Patientenzugang eine Rückzahlungspflicht zu akzeptieren
Interpharma hat
daher einen konkreten Lösungsvorschlag entwickelt: Der rückvergütete
Innovationszugang für Patientinnen und Patienten garantiert unverzüglichen
Patientenzugang. Kernelement dabei ist, dass unmittelbar zum Zeitpunkt der
Swissmedic-Zulassung ein vorläufiger Preis für neue Medikamente mit hohem
medizinischem Bedarf durch das BAG gesetzt und das Medikament in die Spezialitätenliste
aufgenommen wird. Das BAG hat danach neu ein Jahr Zeit (statt wie bisher 60
Tage), um einen definitiven Preis festzulegen. Die Preisdifferenz zwischen dem
vorläufigen und dem definitiven Preis neuer Arzneimittel wird von der
Herstellerfirma zurückerstattet. So gewinnen alle: Die Patientinnen und
Patienten erhalten sofort und gleichberechtigt sowie unkompliziert Zugang, das
BAG hat 305 Tage mehr Zeit für die Verhandlungen und die Pharmaunternehmen
können ihre Innovationen schneller zu den Menschen bringen.
René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma erklärt:
«Die Patientinnen und Patienten haben ein Zugangsproblem, weil sich das BAG und die Pharmaunternehmen oft nicht einigen können. Das ist eine untragbare Situation. Deshalb stellt die forschende Pharmaindustrie ein Modell zur Diskussion, das den Patientinnen und Patienten in der Schweiz unverzüglichen Zugang zu Innovationen garantiert. Gleichzeitig kann wertvolle Zeit für die Preisfindung zwischen dem BAG und den Firmen gewonnen werden. Der vorgeschlagene Prozess stellt zudem durch die Rückzahlungspflicht der Herstellerin sicher, dass die vergüteten Preise wirtschaftlich sind. Ich hoffe, dass wir mit diesem konstruktiven Vorschlag nun zügig gemeinsam mit allen anderen Akteuren eine Lösung dieses Problems finden.»
Rückvergüteter Innovationszugang für Patientinnen und Patienten für innovative Therapien mit ausgewiesenem medizinischem Bedarf1
1) Voraussetzung ist, dass das Produkt auch in einem beschleunigten Programm (z.B. fast-track Verfahren, adaptive licensing, breakthrough designation etc.) von Swissmedic oder einer anderen anerkannten Arzneimittelbehörde (z.b. EMA, FDA) aufgenommen wurde. Jedes Jahr im Durchschnitt etwa 78 Dossiers mit einem hohen unmet medical need. 2) Quelle: Swissmedic Benchmarking Studie 2021 (Werte aus 2020): Median Zulassungszeit in Kalendertagen (Standardverfahren NAS), NAS Gesuche im beschleunigten Verfahren in Klammern.
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