Serie UVI Teil 3: Die UVI schadet Schweizer KMU sowie den Menschen in Entwicklungsländern - Interpharma

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4. November 2020

Serie UVI Teil 3: Die UVI schadet Schweizer KMU sowie den Menschen in Entwicklungsländern

Die Unternehmensverantwortungsinitiative schadet mit ihrer Vorgehensweise der lokalen Bevölkerung in Entwicklungsländern mehr, als dass sie hilft. Zudem benachteiligt sie auch KMU.

Am 29. November 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung an der Urne über die Unternehmensverantwortungsinitiative ab. Die Initiative fordert, dass Schweizer Firmen in der Schweiz auf die weltweite Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verklagt werden können. Die Initianten gehen aber noch einen Schritt weiter und verlangen zusätzlich, dass Schweizer Firmen auch für die Tätigkeiten von Drittfirmen wie Zulieferer haften, wenn diese von ihnen abhängig sind. Damit würde sich das Risiko, verklagt zu werden, für Schweizer Unternehmen mit ausländischen Tätigkeiten um ein Vielfaches erhöhen.

Interpharma teilt das Kernanliegen der Initiative zwar und setzt sich ebenfalls für die Einhaltung der 17 globalen Ziele der UNO für eine nachhaltige Entwicklung ein. Trotzdem ist Interpharma der Ansicht, dass die Vorgehensweise der Initianten kontraproduktiv ist.

Mit dieser Initiative müssten Schweizer Unternehmen auch für Fehlverhalten von lokalen, eigenständigen, aber von ihnen abhängigen Geschäftspartnern haften, wenn diese Schweizer Standards nicht sofort erfüllen können. Das kann dazu führen, dass Schweizer Unternehmen ihre Investitionen in diesen Ländern reduzieren. Um das Risiko ganz zu vermeiden, besteht auch die Gefahr, dass sich Schweizer Firmen, insbesondere KMU, ganz aus den Ländern zurückziehen. Dadurch würden die Menschen in den betroffenen Ländern viele wichtige Arbeitsplätze verlieren. Durch den Rückzug von Schweizer Unternehmen würden zudem andere Länder in die freigewordene Lücke springen. Ob dies zu einer Verbesserung der Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards beitragen würde, bleibt offen.

Obwohl die Initianten stets betonen, dass KMU in der Schweiz von der Unternehmensverantwortungsinitiative nicht betroffen seien, würden diese doch benachteiligt. Wie ein Faktencheck zeigt, sind KMU, die in internationalen Tätigkeiten verwickelt sind, genauso von der Initiative betroffen, wie grosse Konzerne. Die KMU werden zwar von einer Sorgfaltspflicht befreit, können aber trotzdem verklagt werden.

Der vom Parlament ausgearbeitete indirekte Gegenvorschlag hat das Ziel, diesen kontraproduktiven Folgen der Initiative entgegenzuwirken. Dieser indirekte Gegenvorschlag richtet sich primär an grosse Schweizer Unternehmen, wobei KMU durch entsprechende Anpassungen mehrheitlich vor Nachteilen geschützt werden. Die grossen Schweizer Unternehmen mit ausländischen Geschäftstätigkeiten werden mit dem Gegenvorschlag zu mehr Transparenz verpflichtet. Konkret heisst das, dass Schweizer Firmen in der Pflicht sind, einen umfassenden Bericht über die Risiken ihrer ausländischen Tätigkeiten sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen anzufertigen und zu veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird mit hohen Bussgeldern bestraft. Mit dieser Sorgfaltsprüfungs- und Berichterstattungspflicht orientiert sich der indirekte Gegenvorschlag an bestehenden europäischen Regelungen und benachteiligt Schweizer Unternehmen nicht gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Es sollte dabei zudem nicht vergessen werden, dass sich die meisten Schweizer Firmen bereits sehr verantwortungsvoll verhalten und für Schäden, die sie selber verursachen, schon jetzt nach Schweizer Recht haften.

Da Interpharma den kontraproduktiven Elementen der Initiative ebenfalls entgegenwirken möchte, lehnt der Verband die Initiative klar ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments als eine vernünftigere und effizientere Alternative für die Lösung dieser globalen Probleme.

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