Serie klinische Forschung Teil 2: Der Ablauf von klinischen Studien
Klinische Studien sind für die Medikamentenentwicklung unerlässlich. Ohne sie gibt es keinen genügsamen Nachweis für Sicherheit und Wirksamkeit eines Medikaments und dadurch auch keine Zulassung. Wie aber laufen klinische Studien ab? Was sind die Schritte, die sie durchlaufen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der folgende Beitrag.
Klinische
Versuche sind notwendig für die systematische Sammlung von Informationen über
Medikamente bei ihrer Anwendung am Menschen. Sie dienen der Kontrolle der
Zulassungsbehörden, ob die Qualität und Sicherheit gewährleistet ist. Klinische
Versuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn sie von einer
Ethikkommission und von der Zulassungsbehörde bewilligt wurden. Die
entsprechenden Regelungen finden sich im Heilmittelgesetz und im
Humanforschungsgesetz. Detailliertere Vorgaben zu klinischen Versuchen sind in
der Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung festgelegt. Die
Anforderungen für klinische Studien sind gesetzlich geregelt und für alle
Studien gleich. In einer Pandemiesituation wie der jetzigen werden Gesuche für
klinische Studien zur Pandemiebewältigung von den Behörden prioritär behandelt.
Zunächst
bestehen die klinischen Studien aus wenigen gesunden Menschen (Probanden; Phase
1). Danach folgt die Erprobung mit wenigen Kranken (Phase 2) und schliesslich
mit vielen Kranken (Phase 3). Klinische Versuche sind der letzte Schritt vor
der Zulassung von Medikamenten, bei guten Ergebnissen kann anschliessend die
Zulassung des Medikaments beantragt werden.
Die
Rekrutierung für klinische Studien erfolgt über die Studienzentren
(normalerweise sind dies Spitäler). Jede Probandin und jeder Proband, also die
gesunden freiwillig Teilnehmenden und alle Patientinnen und Patienten müssen
vor der Studie umfassend über die geplanten Untersuchungen und mögliche Risiken
informiert werden. Sie müssen schriftlich Einverständnis geben, wenn sie sich
zur Teilnahme entschliessen – dieses kann anschliessend jederzeit und ohne
Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Studien werden abgebrochen, wenn sich
während der klinischen Studien Nebenwirkungen ergeben, die unvertretbar sind,
oder wenn die Wirksamkeit ungenügend ist.
Klinische Studien sind mitunter der teuerste Aspekt der Medikamentenentwicklung. 50 Prozent der Ausgaben für Forschung und Entwicklung gehen auf das Konto der Planung und Durchführung von klinischen Studien. Auch nach der Medikamentenzulassung wird die Sicherheit der Medikamente ständig überwacht: Mit der Pharmakovigilanz werden unerwünschte Wirkungen nach Markteinführung entdeckt, untersucht und entsprechende Massnahmen zur Risikominimierung eingeleitet.
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