Pharmaindustrie trägt bereits über-proportional zur Kostendämpfung bei
Am
19. August hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum zweiten
Kostendämpfungspaket eröffnet. Die Pharmabranche hat mit den gesetzlich vorgeschriebenen
dreijährlichen Preisüberprüfungen und den resultierenden Senkungen von
Medikamentenpreisen seit 2012 bereits über eine Milliarde Franken im
Gesundheitswesen eingespart. Dies hat Bundesrat Alain Berset an der
Medienkonferenz zur Vernehmlassungseröffnung einmal mehr bestätigt. Die
Arzneimittel sind der einzige Bereich im Gesundheitswesen, welcher einer
regelmässigen und systematischen Preisüberprüfung unterzogen wird. Gleichzeitig
machen Medikamente nur rund 12 Prozent der Gesundheitskosten aus. Die bisher
geleisteten Beiträge der Pharmabranche zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
sind überproportional in Anbetracht des Anteils an den Gesundheitsausgaben.
Bereits
mit dem vorgeschlagenen Referenzpreissystem im KP1 wird auf Arzneimittelpreise gezielt,
was in der vorliegenden Form schädliche Auswirkungen auf die
Versorgungssicherheit hat. Interpharma kann deshalb das bundesrätliche
Referenzpreissystemmodell nicht unterstützen. Wir sind jedoch bereit, im KP1
konstruktive Zugangs- und Vergütungsregulierungen zu finden, welche Kosten,
Qualität und Versorgungssicherheit besser ausbalancieren. Im KP2 sollen mit
Preismodellen Rabatte auf Medikamentenpreise eingeführt werden. Die
Pharmaindustrie ist auch hier bereit, diese einschneidenden Massnahmen mitzutragen.
Voraussetzung ist aber, dass neue Medikamente rascher zu den Patientinnen und
Patienten gelangen. Wir fordern deshalb den Zugang zu innovativen Medikamenten
ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic.
Weitere
Konzessionen, wie sie im KP2 gefordert werden, sind jedoch nicht tragbar.
Insbesondere, weil sie der Planungs- und Versorgungssicherheit schaden. Das
durch die Hintertür eingeführte Kostengünstigkeitsprinzip mit einer
differenzierten WZW-Prüfung (Art. 32 KVG) ist für die Pharmaindustrie
inakzeptabel. Es schädigt den Forschungsstandort und hemmt Innovationen. Weiter
schafft dies Rechtsunsicherheit bei der Festlegung von Arzneimittelpreisen und
eliminiert mögliche Verbesserungen durch Preismodelle.
Weiter lehnt die
Pharmabranche Zielvorgaben ab, die Innovationen verhindern und den Zugang zu
solchen beschränken. Insbesondere in Verbindung mit der Einführung einer
Erstberatungsstelle ist die Zielvorgabe im KP2 eine toxische Kombination und
führt zu Qualitätsverschlechterungen und Rationierung. Bevor neue
einschränkende Massnahmen getroffen werden, sind Fehlanreize in der
Finanzierung zu beseitigen und das Prinzip ambulant vor stationär (EFAS)
einzuführen. Sollte trotz der grossen Nachteile und Gefahren an Zielvorgaben
festgehalten werden, so müssen Arzneimittel aus den kantonalen Zielvorgaben
ausgenommen werden. Medikamentenpreise werden bereits auf Bundesebene
reguliert, es macht daher keinen Sinn, die Komplexität mit zusätzlichen kantonalen
Elementen zu vergrössern.
Dr. René P. Buholzer
Geschäftsführer
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