Pharmaindustrie trägt bereits über-proportional zur Kostendämpfung bei - Interpharma

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3. September 2020

Pharmaindustrie trägt bereits über-proportional zur Kostendämpfung bei

Am 19. August hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum zweiten Kostendämpfungspaket eröffnet. Die Pharmabranche hat mit den gesetzlich vorgeschriebenen dreijährlichen Preisüberprüfungen und den resultierenden Senkungen von Medikamentenpreisen seit 2012 bereits über eine Milliarde Franken im Gesundheitswesen eingespart. Dies hat Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz zur Vernehmlassungseröffnung einmal mehr bestätigt. Die Arzneimittel sind der einzige Bereich im Gesundheitswesen, welcher einer regelmässigen und systematischen Preisüberprüfung unterzogen wird. Gleichzeitig machen Medikamente nur rund 12 Prozent der Gesundheitskosten aus. Die bisher geleisteten Beiträge der Pharmabranche zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen sind überproportional in Anbetracht des Anteils an den Gesundheitsausgaben.

Bereits mit dem vorgeschlagenen Referenzpreissystem im KP1 wird auf Arzneimittelpreise gezielt, was in der vorliegenden Form schädliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit hat. Interpharma kann deshalb das bundesrätliche Referenzpreissystemmodell nicht unterstützen. Wir sind jedoch bereit, im KP1 konstruktive Zugangs- und Vergütungsregulierungen zu finden, welche Kosten, Qualität und Versorgungssicherheit besser ausbalancieren. Im KP2 sollen mit Preismodellen Rabatte auf Medikamentenpreise eingeführt werden. Die Pharmaindustrie ist auch hier bereit, diese einschneidenden Massnahmen mitzutragen. Voraussetzung ist aber, dass neue Medikamente rascher zu den Patientinnen und Patienten gelangen. Wir fordern deshalb den Zugang zu innovativen Medikamenten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic.

Weitere Konzessionen, wie sie im KP2 gefordert werden, sind jedoch nicht tragbar. Insbesondere, weil sie der Planungs- und Versorgungssicherheit schaden. Das durch die Hintertür eingeführte Kostengünstigkeitsprinzip mit einer differenzierten WZW-Prüfung (Art. 32 KVG) ist für die Pharmaindustrie inakzeptabel. Es schädigt den Forschungsstandort und hemmt Innovationen. Weiter schafft dies Rechtsunsicherheit bei der Festlegung von Arzneimittelpreisen und eliminiert mögliche Verbesserungen durch Preismodelle.

Weiter lehnt die Pharmabranche Zielvorgaben ab, die Innovationen verhindern und den Zugang zu solchen beschränken. Insbesondere in Verbindung mit der Einführung einer Erstberatungsstelle ist die Zielvorgabe im KP2 eine toxische Kombination und führt zu Qualitätsverschlechterungen und Rationierung. Bevor neue einschränkende Massnahmen getroffen werden, sind Fehlanreize in der Finanzierung zu beseitigen und das Prinzip ambulant vor stationär (EFAS) einzuführen. Sollte trotz der grossen Nachteile und Gefahren an Zielvorgaben festgehalten werden, so müssen Arzneimittel aus den kantonalen Zielvorgaben ausgenommen werden. Medikamentenpreise werden bereits auf Bundesebene reguliert, es macht daher keinen Sinn, die Komplexität mit zusätzlichen kantonalen Elementen zu vergrössern.

Dr. René P. Buholzer

Geschäftsführer

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