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4. November 2025

Blogserie Interpharma Gesundheitsmonitor 2025 – Teil 2: Trotz guter Qualität gibt es Verbesserungspotential

Die Schweizer Bevölkerung ist mit der Qualität des Gesundheitssystems zufrieden, doch beim Zugang zu neuen Medikamenten zeigen sich deutliche Hürden. Warum Patientinnen und Patienten immer länger auf innovative Therapien warten müssen und wie die Schweiz im internationalen Vergleich abschneidet, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Blogserie zum Gesundheitsmonitor 2025.

Die Schweiz verfügt aus Sicht der Bevölkerung weiterhin über ein sehr hochwertiges Gesundheitssystem. 73% der Befragten bewerten schätzen die Qualität als gut oder sehr gut ein. Die Einschätzung der Qualität variiert aber bei den Sprachregionen. Während in der deutsch- und der italienischsprachigen Schweiz rund ein Viertel das Gesundheitswesen als sehr gut bewertet (27% resp. 25%), sind es in der Romandie lediglich 16 Prozent. Insgesamt überwiegt auch in der französischsprachigen Schweiz die Zufriedenheit mit der Qualität des Gesundheitswesens. Sie fällt insgesamt jedoch etwas verhaltener aus als in den übrigen Sprachregionen.

Die Schweizer Bevölkerung schätzt auch den Patientenzugang seit Jahren konstant hoch ein. Teil davon ist eine starke und unabhängige Arzneimittelbehörde, welche im Interesse der Patientensicherheit und des Pharmastandorts Schweiz ist. Aufgrund neuer, attraktiver Verfahren zeigt sich im internationalen Vergleich mit anderen Behörden bei der Durchlaufzeit für die Schweizer Marktzulassung eine substanzielle Verbesserung über die Jahre 2019 bis 2021 und sie ist nun vergleichbar mit der Durchlaufzeit bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency.

Die Schweiz gerät ins Hintertreffen

Ein Blick hinter die Kulissen des Patientenzugangs zeigt aber: Mit der Zulassung durch die Arzneimittelbehörde steht ein Arzneimittel den Patientinnen und Patienten noch nicht gleichberechtigt zur Verfügung. Zuvor muss die Vergütung durch die Grundversicherung (OKP) festgelegt werden. Und weil das immer länger dauert, warten die Patientinnen und Patienten immer länger, bis ein neu zugelassenes Medikament von den Krankenkassen vergütet wird und damit breit verfügbar ist. Über die Aufnahme auf die Spezialitätenliste und die damit hergestellte, breite Verfügbarkeit entscheidet das Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024 betrug die Wartezeit von der Marktzulassung bis zur Aufnahme in die Spezialitätenliste 189 Tage. Maximal 60 Tage sollten es laut Gesetz sein. Der langjährige Trend zeigt klar nach oben. Nur in 6 Prozent der Fälle wurde vom BAG die gesetzliche Frist von 60 Tagen eingehalten. Darunter leiden die Patientinnen und Patienten, denn viele von ihnen können nicht so lange warten.

Für ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen, das allen Patientinnen und Patienten offenstehen soll, ist das inakzeptabel. Ein Vergleich mit Deutschland zeigt den dringenden Nachholbedarf der Schweiz auf. In Deutschland sind rund 90 Prozent der neuen innovativen Medikamente, welche in der EMA in den Jahren 2020 bis 2023 zugelassen wurden, standardmässig verfügbar. In der Schweiz sind es mit 47 Prozent gerade einmal halb so viele wie in Deutschland. Jede zweite innovative Behandlungsmöglichkeit bleibt hierzulande unzugänglich. Dies nicht aus medizinischen, sondern aus administrativen Gründen. Deutschland muss hier der Benchmark sein.

René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma, meint diesbezüglich:

«Unsere Vision ist ein qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen, welches die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt. Die forschende pharmazeutische Industrie will und kann sich am Nutzen ihrer Innovationen messen lassen. Doch damit dieser Nutzen für die Patientinnen und Patienten sich entfalten kann, braucht es einen unverzüglichen Zugang zu innovativen Medikamenten ab dem Tag der der Marktzulassung. In der Vergangenheit hat sich in diesem Punkt zu wenig getan, weshalb sich Interpharma weiterhin unermüdlich für eine Verbesserung der Situation einsetzt».

Die repräsentative Umfrage «Interpharma Gesundheitsmonitor» wird einmal jährlich von gfs.bern im Auftrag von Interpharma durchgeführt. Zwischen dem 3. März und dem 25. März 2025 wurden schweizweit 1’200 Stimmberechtigte befragt.

Hier geht es zum Teil 1 der Blogserie

Georg Därendinger

Georg Därendinger

Leiter Kommunikation

+41 79 590 98 77

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Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

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