Serie Kündigungsinitiative Teil 1: Die Kündigungsinitiative gefährdet die bilateralen Verträge und damit den Schweizer Wohlstand - Interpharma

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7. Juli 2020

Serie Kündigungsinitiative Teil 1: Die Kündigungsinitiative gefährdet die bilateralen Verträge und damit den Schweizer Wohlstand

Die Annahme der Kündigungsinitiative würde nicht nur das Ende des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bedeuten, sondern die gesamten bilateralen Verträge gefährden. Es sind diese bilateralen Verträge, die der Schweiz massgeblich zu ihrem Wohlstand verholfen haben.

Die Schweizer Bevölkerung entscheidet am 27. September 2020 über die Kündigungsinitiative der SVP und damit auch über das Fortbestehen der bilateralen Verträge mit der EU. Die Initiative verlangt, dass die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU beendet. Dies soll zuerst auf dem Verhandlungsweg angestrebt werden, sollte dieser aber missglücken, wird das Abkommen innerhalb von 30 Tagen gekündigt. Wird die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt, so treten die ganzen bilateralen Verträge I (namentlich die Abkommen zu technischen Handelshemmnissen (auch MRA – «Mutual Recognition Agreement» – genannt), öffentlichem Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung) ausser Kraft. Dies ist aufgrund der «Guillotine-Klausel», die besagt, dass beim Aufgeben eines Abkommens, alle anderen Abkommen der bilateralen Verträge I automatisch ebenfalls beendet werden.

Somit würde eine Annahme der Kündigungsinitiative die Kündigung der bilateralen Verträge I bedeuten, was einschneidende Auswirkungen auf den Schweizer Wohlstand hätte. Ohne die bilateralen Verträge würden viele Unternehmen in der Schweiz mit dem europäischen Binnenmarkt ihren wichtigsten Absatzmarkt verlieren, da mehr als die Hälfte der von der Schweiz exportierten Waren und Dienstleistungen an ein Land der EU gehen. Auch wenn der Exporthandel mit anderen Märkten, wie den USA oder Asien, zunehmend an Wichtigkeit gewinnen, so ist die Schweiz doch massgeblich auf den Exporthandel mit der EU angewiesen. 

Die Pharmaindustrie ist mit einem Anteil von 38.4% der Exporte der Schweiz im 2018 deutlich die wichtigste Exportbranche. Auch von den Pharmaexporten gehen rund die Hälfte an Länder der EU. Mit solch hohem Exportvolumen hat die Pharmabranche massgeblich zum Schweizer Wirtschaftswachstum beigetragen, wodurch die Pharmaindustrie zum wichtigsten Wachstumsmotor der Schweizer Industrie geworden ist. So war die Schweizer Pharmabranche zwischen 2008 und 2018 jährlich für einen Drittel des realen Bruttoinlandprodukt-Wachstums verantwortlich.

Die bilateralen Verträge tragen somit massgeblich zum Schweizer Wohlstand bei. Ohne diese Verträge mit der EU und damit auch ohne den wichtigsten Absatzmarkt der Schweiz, würde das Schweizer Bruttoinlandprodukt jedes Jahr geringer ausfallen. Dies würde auch das persönliche Einkommen der Schweizerinnen und Schweizer merklich schmälern.

Eine angemessene Alternative zu den bilateralen Verträgen ist nicht in Aussicht. Die Initianten argumentieren wiederholt mit einem umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dabei wird aber missachtet, dass die Schweiz die bilateralen Verträge dazumal eingegangen ist, weil ein Freihandelsabkommen nicht den gewünschten Marktzugang zum EU-Binnenmarkt mit sich bringt. Mit einem Freihandelsabkommen würden viele Unternehmen in der Schweiz den Vorteil verlieren von denselben Regeln und Kooperationen mit anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt zu profitieren. Damit würden auch Schweizer Standards in der EU nicht anerkannt werden und gewisse Branchen würden ausgeschlossen werden. Gerade in der aktuellen Krisenzeit mit Covid-19 und der damit verbundenen unsicheren wirtschaftlichen Zukunft ist es essenziell, dass die Schweiz ihren Marktzugang zur EU nicht verschlechtert. Diese Krise kann nicht im Alleingang überstanden werden, sondern hebt wiederholt die Wichtigkeit internationaler Zusammenarbeit hervor.

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