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Dr. René P. Buholzer

Geschäftsführer und Delegierter des Vorstands

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15.04.2026

Beitrag von: Dr. René P. Buholzer

Bilaterale III sichern den Erfolgsweg der Schweiz

Die Diskussion um die Nachhaltigkeitsinitiative wirft grundlegende Fragen für die Schweiz auf: Wie sichern wir Wohlstand, Innovation und Arbeitsplätze in einer offenen Volkswirtschaft? Und welche Rolle spielen dabei die Beziehungen zur Europäischen Union?

Für Interpharma ist klar: Entscheidend ist, dass der bewährte bilaterale Weg mit der EU stabilisiert und weiterentwickelt wird. Das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» ist dafür zentral.

Stabilität und Planungssicherheit für den Pharmastandort

Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Ein grosser Teil der pharmazeutischen Exporte geht in den europäischen Binnenmarkt. Für die forschende Pharmaindustrie sind deshalb ein verlässlicher Marktzugang, klare Regeln und Rechtssicherheit unerlässlich.

Das Paket Schweiz-EU stellt die wirtschaftliche und politische Beziehung zur EU auf ein solides Fundament und gibt dem Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz damit die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für langfristige Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion in der Schweiz.

Personenfreizügigkeit als Voraussetzung für Innovation

Ein zentrales Element der bilateralen Beziehungen ist aus Sicht der Pharmaindustrie die Personenfreizügigkeit. Sie ermöglicht es der Schweiz, gezielt auf qualifizierte Fachkräfte aus Europa zuzugreifen, dort wo der inländische Arbeitsmarkt an seine Grenzen stösst.

Dies ist etwa in der biomedizinischen Forschung, der klinischen Entwicklung oder der Hightech‑Produktion der Fall. Ohne diesen Zugang würde in der Schweiz weniger geforscht, weniger produziert und weniger investiert.

Die Personenfreizügigkeit ist dabei arbeitsmarktorientiert ausgestaltet und ergänzt Massnahmen zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Das im Rahmen der Bilateralen III vorgesehene Änderungsprotokoll sieht zudem Ausnahmen, Absicherungen und eine Schutzklausel vor und trägt damit innenpolitischen Anliegen Rechnung.

Einordnung der Nachhaltigkeitsinitiative

Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, welche Auswirkungen politische Initiativen auf die Beziehungen zur EU haben. Die Nachhaltigkeitsinitiative würde den bilateralen Weg und damit auch die Bilateralen III erschweren. Eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit hätte weitreichende Folgen – insbesondere für innovationsintensive Branchen, die auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind.

Die Herausforderungen rund um Zuwanderung, Infrastruktur und Arbeitsmarkt müssen ernst genommen werden. Sie lassen sich jedoch besser mit gezielten innenpolitischen Massnahmen lösen als durch eine Schwächung des bewährten bilateralen Rahmens.

Bilaterale III als Investition in die Zukunft

Die Schweiz ist auch künftig auf stabile internationale Partnerschaften und gezielte Zuwanderung angewiesen. Die Bilateralen III stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Forschung, Innovation und hochwertige Arbeitsplätze langfristig in der Schweiz bleiben.

Weiterführende Informationen: Zugang zu Exportmärkten sichern – Interpharma

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