Das im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity (CBD) ausgehandelte Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Es bekräftigt die Bedeutung von Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz in Regelwerken, welche den Zugang zu genetischen Ressourcen und die faire Vorteilsverteilung festlegen. Das Protokoll ist nicht rückwirkend anwendbar und greift nicht in bestehende Bestimmungen über das geistige Eigentum ein. Es liefert darüber hinaus Orientierungshilfe in Bezug auf verschiedene bedeutende Fragestellungen.
Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz
Die Schweiz hat das Nagoya-Protokoll am 11. Juli 2014 ratifiziert. Das Protokoll und die damit verbundenen Gesetzesänderungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sind am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 die Nagoya-Verordnung verabschiedet. Sie ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten.
Die forschende pharmazeutische Industrie in der Schweiz unterstützt die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und beurteilt das Nagoya-Protokoll als solide Grundlage zur Erreichung dieser Ziele, sofern es in geeigneter Weise umgesetzt wird. Die Industrie legt dabei Wert auf die Feststellung, dass nur dann Vorteile aufgeteilt bzw. Technologie transferiert werden können, wenn diese durch entsprechende Forschung generiert werden. Die dazu nötigen Investitionen werden allerdings nur dann getätigt, wenn ihre Refinanzierung durch geeignete Schutzrechte für das geistige Eigentum erleichtert wird.
Forschung mit genetischen Ressourcen in der Praxis
Die so genannte Biopiraterie bezeichnet die kommerzielle Nutzung natürlich vorkommender biologischer Materialien ohne eine faire Entschädigung der Länder bzw. Völker, auf deren Territorium diese Materialien ursprünglich entdeckt wurden. Biopiraterie wird von der forschenden pharmazeutischen Industrie der Schweiz entschieden abgelehnt. Die Interpharma-Mitgliedsfirmen orientieren sich an den «Richtlinien für Mitglieder der IFPMA über den Zugang zu Genetischen Ressourcen und den Gerechten Ausgleich aus dem aus deren Nutzung entstandenen Vorteil». Diese Richtlinien postulieren die Prinzipien des Nagoya Protokolls, namentlich die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior informed consent) und einvernehmlich vereinbarte Vertragsbestimmungen (mutually agreed terms), insbesondere zur ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile (access and benefit sharing).