Präimplan­tations­diagnostik - Interpharma

Gesundheitswesen

Präimplan­tations­diagnostik

Um den Herausforderungen für das Schweizer Gesundheitswesen gerecht zu werden, muss neben dem Kosten- auch der Qualitätsaspekt Teil der Diskussion sein.

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Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet Untersuchungen, die Paaren mit Kinderwunsch erlauben, bei einem durch In-Vitro-Fertilisation erzeugten Embryo bestimmte Erbkrankheiten und Chromosomenbesonderheiten zu erkennen. Die Untersuchung der Embryonen findet bei diesem Verfahren vor der Übertragung in die Gebärmutter der Frau statt. Im Gegensatz zur Pränataldiagnostik setzt Präimplantationsdiagnostik nicht erst in der Schwangerschaft an und führt somit zu keinem Schwangerschaftsabbruch, wenn ein Befund vorliegt, dass der Embryo Träger einer genetischen Krankheit ist.

Im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ist gesetzlich verankert, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen. Das Gesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und Gentechnologie. Es erklärt das Kindeswohl zum obersten Grundsatz und verbietet das Aufbewahren von Embryonen, die Eizellenspende sowie die genetische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas. Die Daten des Samenspenders werden bei einer Bundesstelle aufbewahrt und sind dem Kind zugänglich.

Hintergrund

In der Schweiz war die PID vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2001 bis zum 31. August 2017 verboten.

2013 hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) überwiesen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erklärt die PID unter gewissen Voraussetzungen für zulässig. Gemäss dem Änderungsvorschlag für den Verfassungsartikel soll die PID unter erfolgversprechenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden können.

Am 12. Dezember 2014 hat das Parlament die Beratung der Vorlagen abgeschlossen. Die Verfassungsänderung von Art. 119 BV wurde am 14. Juni 2015 von Volk und Ständen deutlich angenommen.

Am 5. Juni 2016 wurden auch die Änderungen des FMedG von Volk und Ständen deutlich angenommen. Davon ausgehend wurde die Revision der Ausführungsbestimmungen zum FMedG, der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV), an die Hand genommen und den interessierten Kreisen im Rahmen einer fakultativen Vernehmlassung unterbreitet.

Seit dem 1. September 2017 sind in der Schweiz das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und die revidierte Fortpflanzungsmedizinverordnung in Kraft. Damit kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden. Für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin und Präimplantationsdiagnostik tätig sind, gelten strengere Qualitätskriterien als früher.

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