KVG-Gesetzgebung - Interpharma

Gesundheitswesen

KVG-Gesetzgebung

Um den Herausforderungen für das Schweizer Gesundheitswesen gerecht zu werden, muss neben dem Kosten- auch der Qualitätsaspekt Teil der Diskussion sein.

Übersicht eHealth KVG-Gesetzgebung Managed Care Multi-Stakeholder Initiativen Präimplan­tations­diagnostik

Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, KVG) fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken. Anfang 1996 in Kraft getreten, brachte das KVG einen grundlegenden Systemwechsel mit sich. Weil nahezu 100 Prozent der Bevölkerung bereits Mitglied einer Krankenversicherung waren, erhöhte sich zwar durch das neu eingeführte Versicherungsobligatorium die Zahl der Versicherten nicht, aber die Einheitsprämie für Männer und Frauen sowie für Junge und Alte förderte die Solidarität.

Diese Grundversicherung mit einem klar definierten, umfassenden Leistungskatalog ist Teil der Sozialversicherungsgesetzgebung und untersteht seit 2004 der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im eidgenössischen Departement des Innern (EDI).

Seit dem Inkrafttreten des KVG gab es eine Reihe von Revisionen. Am 21. August 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur KVG-Teilrevision betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1 verabschiedet und an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die Vorlage beinhaltet neun Massnahmen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einführung eines Experimentierartikels, welcher innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des «normalen» Rahmens des KVG ermöglichen soll. Zudem sollen die Rechnungskontrolle seitens Versicherer und Versicherten gestärkt werden und Regelungen im Bereich Tarife und Kostensteuerung sowie ein sich bereits länger in Planung befindendes Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel eingeführt werden.

Das zweite Kostendämpfungspaket (KP2) wurde im 2020 vernehmlasst und die Botschaft des Bundesrats dazu wird im Q3/2021 erwartet. Auch das KP2 beinhaltet verschiedene Massnahmen die die Pharmaindstrie direkt betreffen, beispielsweise sogenannte Preismodelle. Interpharma will mit Preismodellen Hand bieten, um den Patientenzugang zu beschleunigen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass durch Preismodelle der Zugang zu Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten in der Schweiz ab dem Tag der Swissmedic -Zulassung gewährleistet wird.

Risikoausgleich

Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz lebenden Personen in der obligatorischen Grundversicherung (OKP) versichert sein. Die Versicherer, welche die OKP anbieten, dürfen keine Personen aufgrund ihres Geschlechts oder Alters oder aufgrund anderer Gründe ablehnen. Der sogenannte Risikoausgleich, der im KVG festgeschrieben ist, bezweckt den Ausgleich der Unterschiede der Versichertenstruktur der verschiedenen Krankenkassen, die zu unterschiedlichen Behandlungskosten und damit auch unterschiedlichen Prämien führen. Er soll den Anreiz, dass Krankenkassen sogenannt «gute Risiken» – also Personen, die wenig Gesundheitskosten verursachen (primär junge Menschen, speziell junge Männer) – gezielt anwerben und sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Krankenkassen schaffen, vermindern respektive beseitigen.

Effiziente Kassen

Das KVG sieht vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung durch Krankenkassen betrieben wird. Damit sind nicht-gewinnorientierte Unternehmen gemeint. Demnach dürfen alle vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugelassenen Krankenkassen die Grundversicherung anbieten. Damit gibt es in der OKP einen regulierten Wettbewerb zwischen verschiedenen Krankenkassen. Die zu deckenden Leistungen sind für alle Kassen identisch und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgelegt. Der regulierte Wettbewerb in der Grundversicherung führt zu Effizienz und schlanker Administration bei den Krankenkassen und trägt damit zu einem effizienten Einsatz der Prämiengelder bei.

Nachdem die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2014 die Initiative «für eine öffentliche Krankenkasse» (Einheitskasse) mit 61,9 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt hatten, mehren sich in den letzten Jahren wieder die Stimmen derer, die sich für eine Einheitskasse für die Grundversicherung aussprechen.

Weitere Informationen

Über uns

Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.

Jahresbericht

Informationen zu unseren Kennzahlen und Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023

mehr lesen

Board & Geschäftsstelle

Interpharma stellt sich vor

mehr lesen

Publikationen

Publikationen bestellen und herunterladen

mehr lesen

Vision & Mission

Mehr zu den Aufgaben und übergeordneten Zielen von Interpharma

mehr lesen

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

mehr lesen

Medien

Aktuelle Informationen und Medienkontakte für Medienschaffende

mehr lesen