Digitale Technologien werden auch im Gesundheitswesen immer wichtiger. Elektronische Gesundheitsdienste wie elektronische Patientendossiers, Online-Dienste mit qualitativ hochstehenden Gesundheitsinformationen oder auch Anwendungen der Telemedizin zur medizinischen Behandlung und Beratung auf Distanz sind Beispiele dafür.
Bund und Kantone haben die Bedeutung solcher Anwendungen erkannt und die «Strategie eHealth Schweiz» erarbeitet, die 2007 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Sie bezweckt die Einführung eines elektronischen Patientendossiers und die Schaffung eines Gesundheitsportals mit gesundheitsrelevanten Informationen. Die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen durch Informations- und Kommunikationstechnologien soll verstärkt werden, um die Qualität der Behandlungen, die Patientensicherheit und die Effizienz zu erhöhen.
Aufbauend darauf hat der Bundesrat im Dezember 2018 die «Strategie eHealth Schweiz 2.0» verabschiedet. Sie enthält Ziele und Massnahmen von Bund und Kantonen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers sowie zur Koordination der Digitalisierung rund um das elektronische Patientendossier für den Zeitraum 2018-2022. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) schloss sich den Zielen und Massnahmen ebenfalls an.
Elektronisches Patientendossier
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein virtuelles Dossier, mit dem die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patienten gefördert werden sollen.
Dabei können elektronisch abgelegte behandlungsrelevante Daten einer Patientin oder eines Patienten in einem Abrufverfahren den an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden. Beispiele sind Untersuchungsberichte, Labordaten und Rezepte.
Patienten haben ebenfalls die Möglichkeit, eigene Daten (z. B. Informationen über Allergien oder Kontaktdaten für Notfälle) in ihrem elektronischen Patientendossier hochzuladen und diese damit den behandelnden Gesundheitsfachpersonen zugänglich zu machen.
Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen, die auf ein EPD zugreifen wollen, müssen eine elektronische Identität und ein Identifikationsmittel eines nach dem Bundesgesetzt über das elektronische Patientendossier (EPDG) zertifizierten Herausgebers besitzen.
Die Einführung des EPD ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Gemäss dem EPDG, das seit dem 15. April 2017 in Kraft ist, müssen Akutspitäler, Reha-Kliniken und stationäre Psychiatrien sich innert drei Jahren einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen. Diese Frist fiel somit auf den 15. April 2020 und gilt als Einführungstermin des EPD. Aufgrund von Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren bietet sich jedoch erst für Personen aus dem Kanton Aargau und der Südostschweiz die Eröffnung eines EPD an.
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