Die Schweiz hat im Vergleich zum Ausland einen einheitlichen und grosszügigen Leistungskatalog, der alle Leistungen enthält, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt werden. Seine Breite begrenzt die Kostenverlagerung und gewährleistet der gesamten Bevölkerung den Zugang zu qualitativ hochstehender medizinischer Versorgung.
Um in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkassen aufgenommen und damit von der Krankenversicherung vergütet zu werden, müssen ärztliche Leistungen und Güter die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt dafür eine periodische Überprüfung. Zuständig für diese Überprüfung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses überprüft neue Leistungen auf Antrag der Hersteller, die den Nachweis der Erfüllung der WZW-Kriterien erbringen müssen. Arzneimittel werden nach positiver Beurteilung seitens BAG auf die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen, welche alle Medikamente und Therapien enthält, die von der Grundversicherung vergütet werden.
Kurative Leistungen werden durch die Grundversicherung gedeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Auch für die Deckung und Rückerstattung von Arzneimitteln, Laboranalysen und weiteren Mitteln zur Untersuchung und Behandlung muss der Hersteller den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit seines Produktes erbringen.
Komplementärmedizin
Im Jahr 2017 traten Regelungen in Kraft, welche komplementärmedizinische ärztliche Leistungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Leistungen gleichstellen. Unter gewissen Voraussetzungen (Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung, Weiterbildung) werden die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie dem Vertrauensprinzip unterstellt und von der OKP übernommen. Das Vertrauensprinzip setzt voraus, dass die Ärzte nur Leistungen erbringen, welche die Wirksamkeits-, Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsvorgaben erfüllen. Wie bei den anderen medizinischen Fachrichtungen werden nur bestimmte, umstrittene Leistungen geprüft.
Weitere Informationen
Gesundheitsmonitor 2019 Informationen des Bundesrats zur Komplementärmedizin