Ein umfassender Patentschutz ist von grundlegender Bedeutung für den Forschungs- und Pharmastandort Schweiz. Der Forschungs- und Entwicklungsprozess für ein neues Arzneimittel ist lang, komplex und teuer – nur wenige Branchen sind deshalb in solch hohem Masse auf einen starken Patentschutz angewiesen.
Der Patentschutz ermöglicht der Pharmaindustrie, die hohen Investitionskosten, die für Forschung und Entwicklung notwendig sind, zu tragen, da das Patent den Erfinder davor schützt, dass ein Dritter die patentierte Erfindung ohne Erlaubnis des Patentinhabers kommerziell nutzt. Der Patentschutz schafft damit einen Interessenausgleich zwischen Erfinder und Allgemeinheit. Der Forscher verhilft der Allgemeinheit mit der Offenlegung seiner Erfindung zu technischem Fortschritt und generiert Wissen. Im Gegenzug erhält er einen zeitlich befristeten Patentschutz von maximal 20 Jahren. Im Arzneimittelbereich resultiert in der Praxis eine Schutzdauer zwischen 10 bis 15 Jahren ab der Marktzulassung.
Anreiz für medizinische Innovationen
Die forschende Pharmaindustrie leistet mit ihren Innovationen einen wichtigen Beitrag an unser qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen. Der Patentschutz und der damit verbundene Innovationsanreiz ist ein sehr wichtiger Faktor eines forschungs- und innovationsfreundlichen regulatorischen Umfeldes. Dabei steht speziell die Digitalisierung im Fokus, welche die Entwicklung und Anwendung von Arzneimitteln schon heute fundamental verändert.
Für Daten, Algorithmen und die Resultate der Datenanalyse, aus denen innovative Therapien resultieren, steht heute noch kein ausreichender Schutz zur Verfügung. Es gilt daher, die rechtlichen Rahmenbedingungen für geistiges Eigentum (IP) so weiterzuentwickeln, dass Innovationen ausreichend geschützt werden können. Eine enge Zusammenarbeit der Branche mit Schweizer Behörden und anderen Partnern wird beim Aufbau einer weltweit führenden Datenschutz- und IP-Umgebung deshalb für die Zukunft zentral sein. Die Generierung klinischer Daten als Voraussetzung für die Marktzulassung neuer Arzneimittel ist zeit- und kostenintensiv. Für die Generierung dieser Daten hat der Ersteller Anspruch auf eine Kompensation, die auch in Zukunft über einen zeitgemässen Unterlagenschutz gewährleistet sein muss. Der Unterlagenschutz ist dort von elementarer Bedeutung, wo eine Therapie nicht patentiert werden kann.
Weitere Informationen
IGE: Markenschutz IGE: Patentschutz Landesrecht zum geistigen Eigentum Patentgesetz (PatG)