Erschöpfungsregimes - Interpharma

Führend in Forschung & Entwicklung

Erschöpfungsregimes

Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen so weiterentwickelt werden, dass Innovationen ausreichend geschützt sind.

Übersicht Erschöpfungsregimes Patente

Die Erschöpfung im Patentrecht bezeichnet die geographische Ausdehnung des Patentschutzes. Nationale Erschöpfung bedeutet, dass sich die Schutzrechte eines Produktes in demjenigen Land erschöpfen, in dem es in Verkehr gebracht wird, womit Parallelimporte verboten sind. Mit der regionalen Erschöpfung können patentgeschützte Güter innerhalb eines festgelegten Wirtschaftsraums frei gehandelt werden, womit Parallelimporte innerhalb dieses Raumes erlaubt sind. Die internationale Erschöpfung bezeichnet die weltweite Freigabe von Parallelimporten.

Im Zusammenhang mit Parallelimporten ist der Begriff der «Erschöpfung» im Rahmen der Schutzrechte des Immaterialgüterrechts zu verstehen. Der Inhaber eines Produkts hat durch das Immaterialgüterrecht das exklusive Recht zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Land, zu welchem Preis und auf welche Art er sein Produkt das erste Mal in Verkehr bringen will. Diese Schutzrechte sind erschöpft, d.h. verbraucht, wenn der Inhaber oder mit seiner Zustimmung ein Anderer das Produkt das erste Mal in Verkehr gebracht hat. Unterschieden wird zwischen der nationalen und der internationalen Erschöpfung. Bei der nationalen Erschöpfung sind die Schutzrechte im Inland nicht betroffen, wenn das geschützte Produkt im Ausland in Verkehr gebracht wird. Parallelimporte sind nicht möglich. Bei der internationalen Erschöpfung kann der Schutzrechtsinhaber einen Parallelimport nicht verbieten, wenn das geschützte Produkt im Ausland in Verkehr gebracht wurde. Beim Markenschutz gilt in der Schweiz seit längerem die internationale Erschöpfung während beim Patentschutz seit 2008 die einseitige regionale Erschöpfung im europäischen Wirtschaftsraum gilt.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Parallelimporte von Medikamenten bereits heute teilweise möglich. Dies betrifft die nicht mehr patentgeschützten Medikamente, die eine erheblichen Teil des Medikamentenmarktes ausmachen. Der Parallelimport von patentgeschützten Produkten, deren Preise staatlich administriert sind, ist nicht zulässig.

Die Schweiz geht mit dieser Teilzulassung von Parallelimporten weiter als viele andere Länder. Die Möglichkeit des uneingeschränkten Parallelhandels besteht heute in verschiedenen Schwellenländern Lateinamerikas und Südostasiens, während kein Industrieland dieses Erschöpfungssystem implementiert hat. Die EU erlaubt Parallelimporte nur innerhalb des Binnenmarktes. Gegenüber Drittstaaten schottet sie sich ab, wobei dies nicht nur für das Patentrecht gilt, sondern für sämtliche Immaterialgüterrechte.

Weitere Informationen

Über uns

Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.

Jahresbericht

Informationen zu unseren Kennzahlen und Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023

mehr lesen

Board & Geschäftsstelle

Interpharma stellt sich vor

mehr lesen

Publikationen

Publikationen bestellen und herunterladen

mehr lesen

Vision & Mission

Mehr zu den Aufgaben und übergeordneten Zielen von Interpharma

mehr lesen

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

mehr lesen

Medien

Aktuelle Informationen und Medienkontakte für Medienschaffende

mehr lesen