Die Tierschutzgesetzgebung in der Schweiz ist eine der strengsten weltweit. Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Haltung der Versuchstiere gelten ebenso strikte Regeln wie für die Aus- und Weiterbildung der Forschenden, die mit Tieren arbeiten.
Jeder einzelne Tierversuch und jede Haltung von Versuchstieren muss in der Schweiz vom jeweiligen kantonalen Veterinäramt bewilligt werden. Im Gesuch muss dargelegt werden, weshalb ein Tierversuch nötig ist, was der Nutzen des Versuchs ist und in welchem Masse die Tiere dabei belastet werden. Die Haltungsbedingungen für die Versuchstiere sind im Gesuch für eine Versuchsbewilligung ebenfalls auszuweisen. Für die Haltung von Labortieren sind artgerechte Lebensbedingungen und eine ständige Betreuung durch Fachpersonal gesetzlich vorgeschrieben. Ein Tierschutzbeauftragter und die zuständige Veterinärbehörde überprüfen regelmässig und teilweise auch unangemeldet, dass die Vorgaben für die Haltungsbedingungen in den genehmigten Projekten eingehalten werden.
Auch aus der wissenschaftlichen Perspektive ist es wichtig, dass die Tiere unter artgerechten Lebensbedingungen gehalten werden. Denn nur Studien an Tieren, die optimal gepflegt und behandelt werden und auch unter Studienbedingungen möglichst stressfrei bleiben, liefern aussagekräftige Ergebnisse. Jede Institution, welche Tierversuche durchführt, muss jährlich darüber Bericht erstatten, wie viele Tiere sie tatsächlich eingesetzt hat, um welche Tierarten es sich gehandelt hat, was der Zweck der Versuche und wie stark die Belastung der Tiere war. In der Schweiz sind Forschende dazu verpflichtet, Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und wenn immer möglich Alternativmethoden anstatt Tiermodelle zu verwenden. Die 3R-Prinzipien sind dabei gesetzlich verankert und müssen bei jedem Projekt berücksichtigt werden.
Güterabwägung als Grundlage
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung erfordert bei jedem Tierversuch eine Güterabwägung. Dabei werden die Versuche in vier Belastungskategorien – die sogenannten Schweregrade – eingeteilt. Es gilt unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen abzuwägen, ob der erwartete Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als die Belastung und die Verletzung der Würde der Tiere. Der Nutzen für die Gesellschaft kann dabei sehr unterschiedlich sein (z.B. Wirksamkeit neuer Medikamente, Toxizitätstest einer Substanz, Erkenntnisgewinn, bessere Haltungsbedingungen für Tiere etc.). In der angewandten Forschung ist der Nutzen meist klar ersichtlich. In der Grundlagenforschung hingegen ist es oftmals schwierig, einen direkten Nutzen aufzuzeigen. Doch nur wenn diese Grundlagen vorhanden sind, kann schliesslich angewandte Forschung betrieben werden.