Arzneimittelfälschungen stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit dar. Bei gefälschten Medikamenten geht es zusätzlich um die Sicherheit und, im schlimmsten Fall, um das Überleben von Patienten. Bei gefälschten Luxusgütern wie Uhren, Taschen oder Kleidern entsteht wirtschaftlicher Schaden für die Unternehmen und Frust für die Konsumenten, die einen hohen Preis für die vermeintlichen Markenprodukte bezahlt haben. In allen Fällen verletzen Fälschungen die Rechte an geistigem Eigentum – wie Patentrecht, Markenschutz, Urheberrecht, Datenschutz.
Nicht nur Lifestyle-Produkte sind von Fälschungen betroffen
Fälschungen von Medikamenten betreffen nicht mehr nur Lifestyle-Produkte wie Muskelaufbaupräparate und Schlankheitsmittel – auch Krebsmedikamente, Medikamente zur Behandlung von Herz-Kreislaufbeschwerden, Antibiotika, Schmerz- sowie Verhütungsmittel und andere rezeptpflichtige Medikamente sind betroffen.
Fälschungen können den richtigen Wirkstoff enthalten, jedoch in zu hoher oder zu niedriger Dosierung oder in verunreinigter Form. Gefährlich werden kann es aber auch, wenn von den erwarteten Wirkstoffen nicht die geringste Spur oder ein anderer Wirk- resp. sogar Giftstoff vorhanden ist. In vielen Fällen enthalten gefälschte Arzneimittel beispielsweise gemahlenen Backstein oder Mehl, in seltenen Fällen andere Wirkstoffe oder auch Giftstoffe wie Insektizide oder Rattengift. Weltweit sind laut Weltgesundheitsorganisation WHO zehn Prozent der Arzneimittel gefälscht, in Entwicklungsländern liegt diese Zahl noch höher.
Bewährte Distributionskette gewährleistet Sicherheit
In den Industriestaaten ist der Verkauf von Arzneimitteln über das Internet das wichtigste Einfallstor für gefälschte Medikamente. Medikamente, die illegal über das Internet gekauft werden, können gemäss WHO in über 50 Prozent der Fälle gefälscht sein.
Das strenge Zulassungsverfahren für Arzneimittel, das Bewilligungsverfahren für die Herstellung und den Vertrieb sowie die bewährte Distributionskette gewährleisten die Medikamentensicherheit in der Schweiz am besten. Das Ziel aller Anstrengungen ist, dass Patienten das verordnete Medikament zum richtigen Zeitpunkt, in einwandfreier Qualität und mit korrekter Patienteninformation erhalten. Beim Bezug von Medikamenten aus offiziellen Quellen wie Apotheken, Drogerien, Spitälern und Arztpraxen besteht in der Schweiz keine Gefahr, Medikamentenfälschungen zu erhalten.
Kampf gegen Medikamentenfälschungen
Die Pharmaunternehmen arbeiten untereinander und mit den Zollbehörden und Zulassungsbehörden eng zusammen. Die Pharmahersteller bringen auf Medikamentenpackungen offene und verdeckte, Fälschungen erschwerende Kennzeichen an. Dabei werden unter anderem Hologramme, farbändernde Tinte oder irisierende Oberflächen eingesetzt. Zudem setzen Pharmafirmen seit dem Jahr 2019 auch auf Rückverfolgungstechnologien wie Seriennummern, kombiniert mit einer zweidimensionalen Daten-Matrix. Mit ihr sind die Voraussetzungen geschaffen, eine lückenlose Verfolgung der Arzneimittel und eine Authentizitätsprüfung jeder einzelnen Packung zu ermöglichen. Medikamente erhalten dafür packungsindividuelle Seriennummern, die in einer geschützten Datenbank hinterlegt sind. Konkret prüft der Apotheker bei jedem Medikament vor der Abgabe diesen Identifikationscode, bevor er das Medikament an den Patienten weitergibt. Das System schlägt Alarm, wenn in einer Apotheke eine Packung mit unbekannter Nummer gefunden wird, oder eine Packung mit einer Nummer, die bereits schon einmal vor der Abgabe an den Patienten gescannt wurde.
Um die Sicherheit in der regulären Lieferkette noch weiter zu erhöhen, wurden EU-weit zusätzliche Sicherheitsmassnahmen eingeführt. So müssen seit 2019 die Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit einem Erstöffnungsschutz (bspw. Siegel) versehen sein.
Die Mitgliedunternehmen von Interpharma verpflichten sich dafür zu sorgen, dass auch in der Schweiz auf den Packungen der Arzneimittel Erkennungsmerkmale aufgedruckt sind, welche dem europäischen Sicherheitsstandard entsprechen und welche die Identifizierung des Produkts am Abgabepunkt erlauben.
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