Der Medikamentenmarkt in der Schweiz unterliegt starken Regulierungen, sowohl im Bereich der Zulassung und der Preisfestsetzungen bei rezept- und kassenpflichtigen Medikamenten als auch bei den Absatzkanälen.
Nachdem ein Medikament von Swissmedic zugelassen worden ist, entscheidet das Bundesamt für Gesundheit (BAG), ob das Medikament auf die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen und damit von der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenkasse) vergütet wird. Massgebend sind seine Wirksamkeit, seine Zweckmässigkeit und seine Wirtschaftlichkeit. Darüber entscheidet das BAG auf Empfehlung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK). Berücksichtigt werden der therapeutische Mehrnutzen, also die Wirkung eines Medikaments im Vergleich zu bereits zugelassenen Medikamenten derselben Indikation, aber auch die Preissituation im Ausland. Das BAG legt danach den maximalen Vergütungspreis eines Medikaments verbindlich fest.
Zudem werden die Medikamente von der Zulassungsbehörde Swissmedic in Abgabekategorien eingeteilt. Je nach Zuteilung der Kategorie kann das Medikament über Apotheken, SD-Ärzte (Ärzte, die ihren Patienten/-innen, direkt Medikamente abgeben dürfen) Spitäler oder Drogerien verkauft werden. Die Apotheken sind der stärkste Absatzkanal mit über 50 Prozent. Entscheidend sind hierbei auch die kantonalen Bestimmungen. Die Kantone mit einem hohen Anteil der SD-Ärzte weisen gegenüber den anderen Kantonen in der Regel eine deutliche niedrigere Apothekendichte auf. Vor allem in der deutschsprachigen Schweiz gibt es viele SD-Ärzte (Baselland, Zürich).
Die Entwicklung des Marktes
Der Medikamentenmarkt in der Schweiz erzielte 2020 ein Volumen von 6.3 Milliarden Franken zu Fabrikabgabepreisen. Dies entspricht einem leichten Zuwachs von 2.9% im Vergleich zum Jahr 2019. Der Umsatz mit patentrechtlich geschützten Medikamenten entwickelte sich im kassenpflichtigen Segment um +4.6% im Vergleich zu 2019. Die Anzahl der verkauften Packungen war mit -1.8% leicht rückläufig und liegt 2020 bei 183 Mio. Packungen.
Nach Patentablauf können andere Hersteller Medikamente mit dem Wirkstoff des Originalpräparates ebenfalls herstellen und verkaufen. Diese Medikamente nennt man Generika. Die kassenpflichtigen Generika erreichten im Jahr 2020 ein wertmässiges Volumen von 760 Millionen Franken.
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