Der 2014 in Kraft getretene Pharma-Kooperations-Kodex regelt die Beziehungen zwischen den Pharmaunternehmen und Gesundheitsfachpersonen (insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, etc.), Gesundheitsversorgungsorganisationen (Spitäler, Forschungsinstitutionen etc.) sowie Patientenorganisationen. Der Pharma-Kooperations-Kodex wurde von Scienceindustries erarbeitet, welche auch die Einhaltung der Kodizes beaufsichtigt.
Der Kodex verpflichtet die Unternehmen öffentlich zu machen, wem sie geldwerte Leistungen gezahlt haben. Dazu zählen einerseits Zahlungen für Beratungs- oder Dienstleistungen wie etwa Referate, Schulungen oder wissenschaftliche Studien. Andererseits fallen auch die finanzielle Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich darunter, sowie Beiträge von Pharmafirmen an die Kosten für die Teilnahme von Fachpersonen an Veranstaltungen wie etwa die Vergütung von Anmeldegebühren oder Beiträge an die Reise- und Unterkunftskosten. Pharmaunternehmen dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Geschenke (weder in bar noch Sachwerte) an Fachpersonen mehr abgeben, was einem eigentlichen «Geschenkverbot» gleichkommt. Wenn immer möglich, soll die Offenlegung auf individueller Basis erfolgen. Es soll also nachvollziehbar sein, welcher konkreten Fachperson die Leistungen zugekommen sind.
Bereits vorher galt eine Offenlegungspflicht geldwerter Leistungen an Patientenorganisationen, die in den Pharma-Kooperations-Kodex übernommen wurde.
Die Schweiz vollzog mit dem Kodex die gängige Praxis in Europa (EFPIA-Kodex) und den USA (Physician Payments Sunshine Act).
Weitere Informationen
Pharma-Kooperations-Kodex
Offenlegungsberichte der PKK-Unterzeichnerfirmen
Scienceindustries