Stellungnahme zum Beschluss der SGK-N bzgl. Kostendämpfungspaket 1: Interpharma sieht Verbesserungsbedarf beim Experimentierartikel - Interpharma

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15. Mai 2020

Stellungnahme zum Beschluss der SGK-N bzgl. Kostendämpfungspaket 1: Interpharma sieht Verbesserungsbedarf beim Experimentierartikel

Am 21. August 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur KVG-Teilrevision betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1 verabschiedet und an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Heute hat die SGK –N unter anderem über den Experimentierartikel, welcher kostendämpfende Projekte ausserhalb des «normalen» Rahmens des KVG ermöglichen soll, debattiert.

Interpharma stimmt im Grundsatz einem Experimentierartikel zu. Dieser soll aber allen Akteuren offenstehen und nicht nur auf Kostendämpfung ausgerichtet sein, sondern auch für innovative Massnahmen anwendbar sein, die das Gesundheitswesen zukunftsfähig gestalten.

Interpharma begrüsst, dass die SGK-N die genaue Ausgestaltung an ihrer nächsten Sitzung prüfen will, und setzt sich für folgende Anpassungen ein:

  • Der Geltungsbereich für Pilotprojekte ist offen zu halten und nicht auf Kostendämpfung einzuschränken. Es soll möglich sein, mit Pilotprojekten Massnahmen zur Steigerung der Qualität und der Effizienz zu testen oder eine Umgebung zu schaffen, in der die Eliminierung von Fehlanreizen analysiert werden kann. Der Experimentierartikel kann beispielsweise dazu dienen, Projekte im Bereich der Digitalisierung zu erproben. Die durch Interpharma mitgegründete Multi-Stakeholder-Plattform santeneXt (www.santenext.ch) will z.B. innovative Initiativen und Ansätze fördern, die helfen, das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln.
  • Gemäss Entwurf können Projekte in der Regel von Kantonen, Leistungserbringern und Patientenorganisationen vorgeschlagen werden. Die Pharmaindustrie ist ebenfalls daran interessiert, Projekte für den Experimentierartikel vorzuschlagen. Demzufolge ist Interpharma der Ansicht, dass der Adressatenkreis für weitere interessierte Stakeholder – inklusive der Industrie – geöffnet werden sollte.
  • Nach Ansicht von Interpharma kann es beim Experimentierartikel auch nicht darum gehen, die Grundlagen des KVG in Frage zu stellen. Es wäre schädlich, mit dem Experimentierartikel das Territorialitätsprinzip, einen wichtigen Grundsatz des KVG, aufzuheben.

Interpharma empfiehlt deshalb, die Auflistung in Art. 59b Abs. 1 einzugrenzen oder zu streichen.

Debatte um Referenzpreissystem verschoben

Die SGK-N hat heute ebenfalls entschieden, dass die Vorschläge des Bundesrats zur Einführung eines Referenzpreissystems erst nach der Sommersession behandelt werden sollen.

Interpharma erachtet diese Verschiebung als sinnvoll. Bei der genaueren Prüfung, ob die Versorgungssicherheit bei einem Referenzpreissystem gewährleistet werden kann, müssen die Erfahrungen mit Covid 19 einbezogen werden.

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