Serie Kündigungsinitiative Teil 4: Die Kündigungsinitiative verschärft den akuten Fachkräftemangel vieler Branchen in der Schweiz - Interpharma

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26. August 2020

Serie Kündigungsinitiative Teil 4: Die Kündigungsinitiative verschärft den akuten Fachkräftemangel vieler Branchen in der Schweiz

Der Schweizer Arbeitsmarkt ist darauf angewiesen qualifizierte Arbeitskräfte flexibel auch im EU-Raum rekrutieren zu können. Ohne diese Möglichkeit besteht die Gefahr, dass sich der Fachkräftemangel der Schweiz weiter zuspitzt.

Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 27. September 2020 über die Kündigungsinitiative der SVP ab. Die Initiative verlangt die Beendigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz ist seit 2002 in Kraft. Durch die Personenfreizügigkeit werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz und für Schweizerinnen und Schweizer in EU-Mitgliedsstaaten durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme vereinfacht. In der von der SVP lancierten Initiative wird nun gefordert, diese Personenfreizügigkeit auf dem Verhandlungsweg zu beenden. Sollte dieser Verhandlungsweg scheitern, soll die Personenfreizügigkeit innert 30 Tagen gekündigt werden. Aufgrund der «Guillotine-Klausel» werden darauffolgend auch alle anderen Abkommen der bilateralen Verträge I mit der EU (namentlich die Abkommen zu technischen Handelshemmnissen (auch MRA – «Mutual Recognition Agreement» – genannt), öffentlichem Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung) beendet. Somit gefährdet die Kündigungsinitiative nicht nur das Personenfreizügigkeitsabkommen, sondern die gesamten bilateralen Verträge I mit der EU.

Der Wegfall der Personenfreizügigkeit hätte gravierende Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Die Schweiz leidet unter akutem Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen und dieser hat sich im Jahr 2019 noch weiter verstärkt. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, ist es für Unternehmen in der Schweiz von zentraler Bedeutung, geeignete Fachkräfte auch aus dem EU-Raum rekrutieren zu können. Die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften führt aber nicht zu einem Stellenverlust für Schweizerinnen und Schweizer, sondern führt viel mehr dazu, dass es in der Schweiz insgesamt mehr Arbeitsplätze gibt. Seit 2002 sind somit in der Schweiz rund 700’000 neue Arbeitsplätze entstanden, von welchen Schweizer Bürgerinnen und Bürger rund die Hälfte besetzen.

Auch die Schweizer Pharmaindustrie ist auf das Fortbestehen des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU angewiesen. Aufgrund ihres starken Wachstums benötigen die Pharmaunternehmen in der Schweiz deutlich mehr Fachkräfte als national ausgebildet werden. Zudem sind in der Pharmaindustrie überdurchschnittlich viele hochqualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt. Die Schweiz leistet mit ihrem qualitativ hochwertigen Bildungssystem einen wichtigen Beitrag dazu. Trotzdem wird das Schweizer Bildungssystem durch den technologischen Wandel und die damit verbundene Digitalisierung gefordert. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass pharmazeutische Unternehmen Fachkräfte unbürokratisch auch aus EU-Mitgliedsstaaten rekrutieren können.

Ohne das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU würde die Schweiz demnach einen wichtigen Faktor ihrer Attraktivität als erfolgreicher Unternehmensstandort verlieren. Hiesigen Unternehmen würde es zusätzlich erschwert, geeignete Fachkräfte rekrutieren zu können. Auch die Pharmaindustrie in der Schweiz, welche zentral ist für das Schweizer Wirtschaftswachstum und den damit verbundenen Wohlstand, wäre mit einer erschwerten und kostenintensiveren Rekrutierung konfrontiert.

Die Schweiz ist insbesondere auch in der aktuellen Coronakrise darauf angewiesen, ihren Arbeitsmarkt so stabil wie möglich zu halten, wozu die bilateralen Verträge mit der EU zentral sind.

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