Die bilateralen Verträge mit der EU können nur durch die Ablehnung der Kündigungsinitiative an der Urne geschützt werden. Ihre Stimme am 27. September 2020 trägt dazu bei, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz weiterhin stark bleibt.
Ende Monat, am 27. September 2020, steht eine der wichtigsten Schweizer Volksabstimmungen der letzten Jahre an: die Abstimmung über die Kündigungsinitiative der SVP. Die Initiative zielt darauf ab, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zu beenden. Das Abkommen stellt eines der insgesamt sieben Abkommen der bilateralen Verträge I mit der EU dar. Die Initianten fordern dabei, dass die Beendigung der Personenfreizügigkeit vorerst auf dem Verhandlungsweg angestrebt werden soll. Misslingt dies, so soll das Abkommen mit der EU innert 30 Tagen gekündigt werden. Nach dieser Kündigung tritt die sogenannte «Guillotine-Klausel» in Kraft. Diese besagt, dass wenn ein Abkommen der bilateralen Verträge I gekündigt wird, automatisch die sechs anderen Abkommen (namentlich die Abkommen zu technischen Handelshemmnissen (auch MRA – «Mutual Recognition Agreement» – genannt), öffentlichem Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung) ebenfalls beendet werden.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist essenziell für die starke Wirtschaft der Schweiz. Ein exportorientiertes Land wie die Schweiz ist auf funktionierende Handelsbeziehungen angewiesen. Die Pharmaindustrie allein exportiert jährlich Güter im Wert von mehr als 95 Milliarden Franken, was fast 41% der Gesamtexporte ausmacht. Davon gehen rund die Hälfte in die Europäische Union. Bei einer Kündigung dieses Abkommens würde die Schweiz als Unternehmensstandort erheblich an Attraktivität verlieren, was zum Verlust vieler Unternehmen und damit auch Arbeitsstellen in der Schweiz führen könnte. Zudem würde das Schweizer Bruttoinlandprodukt ohne die bilateralen Verträge I mit der EU jedes Jahr geringer ausfallen und im Jahre 2035 um 7.1% tieferliegen. Dieser Rückgang des Bruttoinlandproduktes würde wiederum das Einkommen von Schweizer Arbeitnehmern merklich schmälern.
Auch die Schweizer Pharmaindustrie unterstützt den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz mit ihrem hohen Exportvolumen. So war die Branche 2008 – 2018 für einen Drittel des realen Bruttoinlandprodukt-Wachstums in der Schweiz verantwortlich. Durch ihre starke Innovationsleistung konnten die Pharmaunternehmen in den letzten Jahren grosszügig expandieren, was wiederum seit 1996 zu einem stetigen Anstieg an Arbeitsplätzen in der pharmazeutischen Branche der Schweiz geführt hat. Zudem sind die Aktivitäten der Pharmaunternehmen stark mit anderen Branchen verbunden, wodurch ebenfalls zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Dieser führt dazu, dass im Jahr 2018 etwa jeder zwanzigste Beschäftigte der Schweiz die Arbeitsstelle direkt oder indirekt durch die Pharmaindustrie erhalten hat.
Um diese enormen Vorteile, welche die Schweiz dank den bilateralen Verträgen I mit der EU geniesst, nicht zu verlieren, ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Schweizer Stimmbevölkerung am 27. September 2020 gegen die Kündigungsinitiative stimmt. Ohne die bilateralen Verträge I mit der EU würde die Schweiz riskieren, viele Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten im In- wie auch im Ausland zu verlieren. Die Schweizer Wirtschaft ist auf stabile Beziehungen mit der EU angewiesen und sollte diese nicht aufs Spiel setzen.
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