Der schnelle und gleichberechtigte Zugang zu neuen innovativen Medikamenten ist für Patientinnen und Patienten in der Schweiz nicht mehr selbstverständlich. Seit Jahren besteht ein strukturelles Problem bei der Aufnahme von innovativen Therapien in die Spezialitätenliste. Die Rahmenbedingungen für den Zugang zu neuen Medikamenten mit hohem Nutzen verschlechtern sich für die Patientinnen und Patienten zunehmend. Mit der vorgesehenen Revision der KVV werden die vorhandenen Probleme beim Zugang und der Gleichberechtigung von Patientinnen und Patienten zu hoch innovativen Medikamenten verschärft – unter dem Vorwand, genau diese Probleme lösen zu wollen. Damit besteht die akute Gefahr, dass die Schweiz beim Zugang zu Therapien mit hohem medizinischem Bedarf abgehängt wird. Damit ist die geplante KVV-Revision eine schlechte Alternative zum von der Pharmabranche vorgeschlagenen Rückvergüteten Innovationszugang.
Für die forschenden pharmazeutischen Unternehmen steht das Patientenwohl im Mittelpunkt. Patientinnen und Patienten sollen darauf vertrauen können, im Bedarfsfall rasch und gleichberechtigt Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen zu erhalten. Das ist aber in der Schweiz schon seit Jahren nicht mehr selbstverständlich. Aus Sicht von Interpharma werden mit der vom Bundesrat geplanten Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) die vorhandenen strukturellen Probleme noch verschärft. Mit der heute vorgeschlagenen KVV-Revision besteht die akute Gefahr, dass die Patientinnen und Patienten in der Schweiz in Bezug auf den Zugang zu hoch-innovativen Therapien abgehängt werden.
Der Art. 71a-d KVV wurde vom Gesetzgeber als Ausnahmeartikel vorgesehen und ist für die Vergütung in Einzelfällen gemacht. Dieser Artikel ist das Rettungsboot, wenn Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen ein Arzneimittel ausserhalb dem von Swissmedic bezeichneten Anwendungsgebiet benötigen. Dieser Einzelfall-Mechanismus ist richtig und wichtig, sollte aber nur für medizinisch begründete Einzelfälle da sein und nicht zur Überbrückung für strukturelle Probleme beim regulären Medikamentenzugang werden.
Weil das BAG die Probleme bezüglich der in der Schweiz stark verzögerten Aufnahme von hochinnovativen, neuen Medikamenten auf die Spezialitätenliste (SL) nicht in den Griff bekommt, will der Bundesrat nun den für die Behandlung von Patienten im medizinisch notwendigen Ausnahmefall wichtigen Art. 71a-d KVV revidieren und ausbauen. Das hat gefährliche Nebenwirkungen. Insbesondere fehlt – trotz anderslautender Verlautbarung des BAG – der gleichberechtigte Zugang für alle Patientinnen und Patienten, wie es im ordentlichen Prozess über die SL der Fall ist. Denn der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet nur ein starres Kategorisierungssystem für die Nutzenbewertung und Einzelfall-Entscheide durch die Krankenkassen. Damit ist ein einheitlicher, gleichberechtigter Zugang für jene Patientinnen und Patienten, die auf neu zugelassene innovative Medikamente angewiesen sind, weiterhin nicht gegeben.
Weil der Art. 71a-d KVV von seinem ursprünglichen Zweck entfremdet wird, ist zu befürchten, dass er auch als «Rettungsboot» im Ausnahmefall (Off Label Use) nicht mehr funktioniert. Damit wäre zusätzlich auch die Versorgung von Patienten im Ausnahmefall gefährdet.
Mit der vom Bundesrat vorgeschlagene KVV-Revision werden die bestehenden, dringenden Probleme des Medikamentenzugangs in der Schweiz nicht – wie der Bundesrat vorgibt – angegangen, sondern noch zementiert. Patientinnen und Patienten hätten als Folge weder über die Spezialitätenliste noch über den Art. 71a-d Zugang zu diesen häufig lebensrettenden Therapien. Das ist nicht im Sinne eines qualitativ hochstehenden und leistungsfähigen Gesundheitswesens.
Aus Patientensicht ist das völlig untragbar. Wir fordern daher weiterhin, dass Patientinnen und Patienten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu innovativen Arzneimitteln über die Spezialitätenliste erhalten. Interpharma hat mit dem Rückvergüteten Innovationszugang (RIZ) einen konkreten Lösungsvorschlag entwickelt, ohne dass der Art. 71a-d KVV zweckentfremdet wird. Kernelement ist, dass zum Zeitpunkt der Swissmedic-Zulassung sofort ein vorläufiger Preis durch das BAG gesetzt und das Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen wird. Das BAG hat danach neu ein Jahr Zeit (statt 60 Tage), um einen definitiven Preis festzulegen. Die Preisdifferenz zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Preis neuer Arzneimittel wird von der Herstellerfirma zurückerstattet. So gewinnen alle: Die Patientinnen und Patienten erhalten sofort und gleichberechtigt sowie unkompliziert Zugang, das BAG hat 305 Tage mehr Zeit für die Verhandlungen und kann seine Verpflichtung wahrnehmen und die Pharmaunternehmen können ihre Innovationen schneller zu den Menschen bringen.
René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma erklärt:
«Die vom Bundesrat vorgeschlagene KVV-Revision löst die bestehenden Probleme beim Patientenzugang nicht. Anstatt die Probleme bei der Aufnahme auf die Spezialitätenliste zu verbessern, sind nun untaugliche Massnahmen bei der Vergütung im Einzelfall vorgeschlagen. Mit den vorliegenden Vorschlägen steigt die Gefahr, dass die Schweiz in Bezug auf den Zugang zu hoch-innovativen Therapien abgehängt wird. Dabei liegt mit dem Rückvergüteten Innovationszugang ein konstruktiver Vorschlag der Industrie vor, der die bestehenden Probleme wirksam angehen könnte.»
Mehr zum Rückvergüteten Innovationszugang
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