Medienmitteilung: Interpharma fordert nationalen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten - Interpharma

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4. Oktober 2022

Medienmitteilung: Interpharma fordert nationalen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten

Interpharma, der Verband der forschenden Pharmaindustrie, forderte heute an einer Pressekonferenz einen nationalen rechtlichen Rahmen als Grundlage für ein Gesundheitsdatenökosystem. Konkret soll er regeln, wie und für was in der Schweiz anfallende Gesundheitsdaten genutzt werden können und wie verschiedene Akteure Zugang zu den Daten erhalten können. Denn ein von Interpharma in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellt fest, dass eine Hürde für eine stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten die uneinheitliche rechtliche Regelung ist. Nun ist der Bund gefordert: Wenn die Schweiz nicht definitiv den internationalen Anschluss verlieren will, muss der Bund endlich handeln.

Die Schweiz hat bei der Erfassung und Nutzung von Gesundheitsdaten enormes Aufholpotential. Besonders augenfällig wurde die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen während der Coronapandemie. Dabei entstehen im öffentlichen Gesundheitswesen täglich Gesundheitsdaten, die einen hohen Nutzen bergen. Gesundheitsdaten sind der Schlüssel für medizinischen Fortschritt und nachhaltige Gesundheitssysteme. Dieser bleibt derzeit in der Schweiz weitgehend ungenutzt. Interpharma ist besorgt, dass dieses Potential für die Wohlfahrt in unserem Land nicht genutzt wird. Entsprechend hat der Verband bereits vor einem Jahr eine Roadmap für eine kohärente Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen erarbeitet und heute ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgestellt. Verfasst wurde das Gutachten durch die Kanzleien Dr. Widmer & Partner und Meyerlustenberger Lachenal Froriep. Das Gutachten zeigt insbesondere die folgenden Hindernisse auf:

  • Der aktuelle Rechtsrahmen gleicht einem Flickenteppich
  • Es bestehen grosse Unsicherheiten rund um die Anforderungen an die Anonymisierung von Daten
  • Die geltende Regelung der Datenbekanntgabe ist ein grosses Hindernis für den Datenaustausch unter den involvierten Akteuren
  • Die geltenden gesetzlichen Erlaubnistatbestände (z.B. Forschungsausnahme) bringen heute für die Praxis nicht die nötige Rechtsicherheit 

Die Schweiz steht hier vor einer dringenden Herausforderung. Diese lassen sich nur gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren zielführend lösen.

Kantonalen Flickenteppich überwinden

Interpharma fordert, dass die Schweiz, basierend auf einer umfassenden Strategie und gemeinsamen Vision für ein digitalisiertes Gesundheitsdatenökosystem, die Nutzung und Förderung von in der Schweiz anfallenden Gesundheitsdaten gesetzlich regelt. René Buholzer fasst die Anforderungen an dieses Gesetz folgendermassen zusammen:

«Das Gesundheitsdatengesetz soll Rechtssicherheit schaffen und eine praktikable Handhabung von Gesundheitsdaten festlegen, damit diese Daten genutzt werden können. Auch soll es die Grundlage sein für eine Koordinationsstelle, die die Verknüpfung und Nutzung von Schweizer Gesundheitsdaten mit schlanken Prozessen ermöglicht und vereinfacht. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit bei den Akteuren, sondern es stärkt auch das Vertrauen in das System.»

Erfreulich ist, dass die WBK-S mit ihrer Motion «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» ein Zeichen in die richtige Richtung gesetzt hat.

Dazu André Golliez, Präsident Swiss Data Alliance:

«Die Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) verlangt per Kommissions-Motion ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten. Damit setzt die WBK-SR einen starken Impuls für die Datenpolitik in der Schweiz.»

Es ist dringend, dass die Schweiz bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht noch stärker ins Hintertreffen gerät, sondern rasch einen bedeutenden Schritt nach vorne unternimmt.

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