Kostendämpfung: Pharma akzeptiert Preismodelle, wenn der Patientenzugang verbessert wird - Interpharma

Beitrag teilen auf:

2. Dezember 2022

Kostendämpfung: Pharma akzeptiert Preismodelle, wenn der Patientenzugang verbessert wird

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 (KP2) möchte der Bundesrat die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen dämpfen. Einige der vorgeschlagenen Massnahmen gefährden allerdings die Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen. Es muss also unbedingt nachgebessert werden. Die Pharmabranche ist aber weiterhin bereit, ihren konstruktiven Beitrag zu leisten und unterstützt im KP2 semi-transparente Preismodelle – unter der Bedingung, dass der Patientenzugang damit verbessert wird.

Unbestritten ist: Nur ein nachhaltig finanziertes Gesundheitswesen ist ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen. Alle Akteure müssen ihren Beitrag dazu leisten, und Interpharma steht zu dieser Verantwortung. Neben den Kosten- hat das KVG jedoch auch Qualitäts- und Versorgungsziele. Diese werden mit dem Kostendämpfungspaket 2 (KP2) gefährdet. Hier muss nachgebessert werden.

Pharmabranche bekennt sich zur Kostendämpfung

Die Pharmaindustrie ist weiterhin bereit, konstruktive und zielführende Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen mitzutragen. Diese Massnahmen müssen austariert sein und dürfen bei einer Senkung der Gesundheitskosten nicht gleichzeitig den Zugang der Patientinnen und Patienten zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung beeinträchtigen. Alle Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein Medikament angewiesen sind, sollten auch raschen Zugang dazu erhalten.

Das Problem: Bei neuen, hochinnovativen Therapien, die in ihrer Form und Komplexität mit den «klassischen Pillen» nicht mehr vergleichbar sind, stösst das heutige System der Nutzenbewertung zunehmend an Grenzen. Weil dieser Prozess veraltet ist, braucht es neue Wege. Und Preismodelle, welche der Bundesrat als Teil des KP2 vorschlägt, sind ein solcher Weg, um den Patientenzugang sicherzustellen.

Preismodelle sichern schnellen, gleichberechtigten Patientenzugang

Denn bei der Vergütung hochinnovativer Medikamente der neusten Generation stellen sich komplexe Fragen: Wie soll zum Beispiel eine hochkomplexe und aufwändig entwickelte Therapie vergütet werden, die zur zielgerichteten Behandlung einer Krankheit nur einmal angewendet werden muss und somit Pflegeleistungen und eine chronische, lebenslange Medikamenteneinnahme ersetzt? Gerade bei seltenen Krankheiten ist zudem die Evidenzlage herausfordernd und die Unsicherheiten sind gross. So gibt es beispielsweise nur wenige Personen, die von einer seltenen Krankheit betroffen sind, aber sehr individuelle Krankheitsbilder. Wie wird ein innovatives, sehr forschungsintensives Medikament bei Patientin X anschlagen, wie bei Patient Y? Was ist zu tun, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt? Wie teilen sich die beteiligten Akteure (z.B. Herstellerfirma, Versicherungen) das Risiko? Das sind einige der schwierigen Fragen, die jeweils gelöst werden müssen. Hier können sogenannte Preismodelle die Komplexität, die Unsicherheiten bei der Vergütung und die Risiken für alle Beteiligten reduzieren und gleichzeitig dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten raschen Zugang zu dringend benötigten Arzneimitteln und Therapien erhalten. Ein Beispiel dafür kann ein «pay-for-performance»-Modell sein: sprich, ein Medikament muss nur bezahlt werden, wenn es beim entsprechenden Patienten auch wirkt. Ein Preismodell kann zwischen den beteiligten Akteuren die entsprechenden Rückzahlungsbedingungen und anderen Modalitäten vorausschauend regeln. Patientinnen und Patienten müssen dadurch nicht unnötig lange auf lebensrettende Behandlungen warten, die sie dringend benötigen, sondern sie erhalten umgehend Zugang, während sich möglicherweise noch offene Fragen oder Unsicherheiten später mithilfe dieser Preismodelle nach und nach klären.

Preismodelle reduzieren die Komplexität und ermöglichen bzw. verbessern so den Zugang der PatientInnen zu hochinnovativen Arzneimitteln.

Preismodelle bedeuten Umsatzeinbussen

Preismodelle stellen sicher, dass die Vergütung den hohen Nutzen neuartiger und innovativer Therapien widerspiegelt und deren Finanzierbarkeit gewährleistet ist. Zudem erlauben sie eine flexible, an die konkrete Situation und an ein jeweiliges Land bzw. dessen Gesundheitssystem angepasste Preisgestaltung, also auch länderspezifische Preisanpassungen nach unten.

Preismodelle und die entsprechenden Rückerstattungen sind heute internationale Praxis. Gleichzeitig sind sie innerhalb des Medikamentenmarkts klar die Ausnahme: In der Schweiz werden heute über 3’200 Medikamente durch die Krankenkassen vergütet; 97% davon haben kein Preismodell. Nur 66 dieser rund 3’200 Medikamente auf der Spezialitätenliste – also nur 2% – sind nicht komplett transparent. Es handelt sich hierbei um hochkomplexe Therapien. Damit die Patienten trotz komplexer Prozesse und Fragen schnellen Zugang zu neuen Medikamenten erhalten und die Kosten für das Gesundheitswesen nicht unnötig steigen, wird in diesen wenigen Fällen zwischen Staat und Pharmaunternehmen Stillschweigen über den Preis vereinbart, bzw. ein Teil des Preises durch die Pharmafirma rückerstattet. Das BAG, die Krankenkassen und die Firmen kennen den Preis und die vereinbarten Konditionen aber auch in diesen Fällen.

Gemäss dem BAG werden solche Vergütungsmodelle nur eingesetzt, wenn die Rückerstattungen mehr als 25% des Preises betragen. Das zeigt die kostendämpfende Wirkung für das Gesundheitssystem. Tatsache ist also, dass solche Preismodelle für die Industrie primär Umsatzeinbussen bedeuten. Die forschenden Pharmafirmen sind aber bereit, die rechtliche Verankerung solcher Preismodelle im Rahmen des KP2 hinzunehmen – wenn damit den Patientinnen und Patienten in der Schweiz der schnelle Zugang zu teils lebensrettenden, bahnbrechenden Innovationen ermöglicht wird.

Preismodelle alleine reichen nicht

Ohne Preismodelle wäre es für viele Patienten gar nicht möglich, Zugang zu neuen, hochinnovativen Medikamenten und Therapien zu bekommen. Es ist aber festzuhalten, dass Preismodelle nur eine von mehreren Säulen sind, um den Patientenzugang in der Schweiz zu verbessern, es braucht auch grundlegende Reformen am ordentlichen Prozess über die Spezialitätenliste:

Denn seit 2016 gibt es eine immer grössere zeitliche Verzögerung zwischen der Marktzulassung von Medikamenten und ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit über die Krankenversicherung. Aufgrund dieser zunehmenden Dauer und des wachsenden Staus müssen Patientinnen und Patienten zu lange auf den Zugang zu hochinnovativen Medikamenten warten. Diese Entwicklung ist gerade aus Sicht der Patientinnen und Patienten höchst besorgniserregend. Es ist daher sehr stossend, dass der Bundesrat auch beim KP2 die Chance verpasst, den Zugang zu Arzneimitteln in der Schweiz endlich grundlegend zu verbessern. Denn entsprechende Massnahmen hätte er vorschlagen können: Interpharma hat mit dem Rückvergüteten Innovationszugang bereits vor Monaten ein umsetzbares Konzept vorgelegt. Stattdessen enthält das KP2 – abgesehen von den Preismodellen – leider einige Elemente (insbesondere das Billigstprinzip, siehe Blog), welche die Zugangsbedingungen für die Patientinnen und Patienten weiter verschlechtern. Umso wichtiger daher, dass das Parlament hier nachbessert.

Über uns

Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.

Jahresbericht

Informationen zu unseren Kennzahlen und Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023

mehr lesen

Board & Geschäftsstelle

Interpharma stellt sich vor

mehr lesen

Publikationen

Publikationen bestellen und herunterladen

mehr lesen

Vision & Mission

Mehr zu den Aufgaben und übergeordneten Zielen von Interpharma

mehr lesen

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

mehr lesen

Medien

Aktuelle Informationen und Medienkontakte für Medienschaffende

mehr lesen