Kostendämpfung ja – aber nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten! - Interpharma

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9. April 2021

Kostendämpfung ja – aber nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten!

Die Pharmaindustrie trägt als einziger Akteur im Gesundheitsbereich mit Einsparungen von jährlich über einer Milliarde Franken bereits heute überproportional zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Sie steht auch weiterhin zu diesen dreijährlichen Preisüberprüfungsrunden, dank denen diese Einsparungen erzielt werden. Dennoch ist die Branche bereit, weitere Massnahmen zur Kostendämpfung mitzutragen, sofern sich damit keine Nachteile für Patientinnen und Patienten ergeben.

Demnächst befasst sich die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) mit dem Kostendämpfungspaket 1b (KP1b). Die Pharmaindustrie trägt als einziger Akteur im Gesundheitsbereich bereits heute überproportional zu Kostendämpfungen bei. So generieren die dreijährlichen Preisüberprüfungen von Medikamenten jährlich wiederkehrende Einsparungen von über einer Milliarden Franken. Zudem ist der Anteil der Medikamentenkosten an den Gesamtausgaben im Gesundheitswesen seit 10 Jahren stabil, obwohl viele innovative Arzneimittel und Therapien auf den Markt gekommen sind. Von 100 Franken im Gesundheitswesen werden nur knapp 12 Franken für Medikamente ausgegeben. Dennoch ist die Pharmaindustrie bereit, im geplanten KP1b einen zusätzlichen Beitrag zu einem nachhaltig finanzierbaren Gesundheitswesen zu leisten —sofern darunter weder die Qualität, noch die Patienten- oder die Versorgungssicherheit leidet. Um dies zu gewährleisten, müssen aber gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates einige Korrekturen angebracht werden.

Unterscheidung zwischen Biosimilars und Generika notwendig

Wie der Name schon sagt, sind Biosimilars nicht wirkstoff-gleich (wie Generika), sondern nur wirkstoff-ähnlich. Dies, weil Biosimilars nicht chemisch, sondern in lebenden Organismen hochkomplex hergestellt werden. Genau diesen Unterschied hat das Parlament erst 2016 ins Heilmittelgesetz aufgenommen. Darum soll auch im Krankenversicherungsgesetzt (KVG) klar zwischen Biosimilars und Generika unterschieden werden. Es braucht deshalb auch eine unterschiedliche Handhabung der Biosimilars bei der Substitution durch den Apotheker (Art. 52a KVG). Die forschende Pharmaindustrie unterstützt grundsätzlich eine Substitution durch Biosimilars, aber sie muss weiterhin – so wie dies heute der Fall ist – durch den Arzt und nicht durch den Apotheker erfolgen. Ansonsten würde die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet werden. Denn nur der Arzt kennt die genaue Patientengeschichte und kann die Risiken eines Medikamentenwechsels bei hochkomplexen Biosimilars individuell abschätzen. Die forschende Pharmaindustrie lehnt aus diesen Gründen die Ausweitung des Substitutionsrechts auf Apotheker bei Biosimilars ab.

Gleich lange Spiesse für Generika und Originale

Wir treten für gleich lange Spiesse zwischen Originalen und Generika ein und unterstützen deshalb die Beseitigung von Fehlanreizen bei Vertriebsmargen. Interpharma lehnt hingegen wirtschaftliche Anreize ab, welche die Originalpräparate diskriminieren indem einseitig gewisse Produktekategorien privilegiert werden, ohne im Einzelfall die Wirtschaftlichkeit und die Patientensicherheit zu prüfen. Wie in der Botschaft des Bundesrates zum KP1 ausgeführt, kommt es durchaus vor, dass patentabgelaufene Originalprodukte auf dem Generikapreis-Niveau zu liegen kommen, weil ihre Preise freiwillig stärker gesenkt wurden. Wir lehnen deshalb finanzielle Anreize zur Förderung von Generika nur auf Grund des Medikamententyps ab und sind gegen Generikaquoten.

Keine Schwächung von Swissmedic bei Parallelimporten

Schon heute ist der Parallelimport von Generika in die Schweiz möglich. Allerdings werden alle parallelimportierten Produkte durch die nationale Zulassungsbehörde Swissmedic kontrolliert. So konnte bis anhin sichergestellt werden, dass keine Medikamentenfälschungen auf den legalen Schweizer Markt gelangen. Eine Schwächung und Umgehung von Swissmedic ist ein falscher Ansatz. Das zeigt sich exemplarisch bei der Zulassung der COVID Impfungen, bei denen Swissmedic unabhängig vom Bundesrat und der Industrie die Sicherheit und Wirksamkeit überprüft und so das Vertrauen der Bevölkerung in die Impfung erhöht. Wir haben in der Schweiz eine hochstehende Zulassungsbehörde. Ein starker Pharmastandort braucht eine starke unabhängige Behörde. Swissmedic darf deshalb nicht geschwächt werden, sonst ist die Schweiz bei der Zulassung von Medikamenten der Politik und dem Tempo von FDA (USA) und EMA (EU) ausgeliefert.  Auch aus Patientensicherheit ist eine Zulassung durch Swissmedic wichtig: Parallelimporte aus dem EU-Raum sind bei Generika meist nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen, sondern nur lokal. Mit dem Vorschlag des Nationalrats könnte also z.B. ein rumänisches Medikament in der Schweiz auf den Markt kommen, das nur von Rumänien zugelassen wurde. Wir lehnen daher den Vorschlag des Nationalrats vehement ab.

Kein Beschwerderecht für Krankenkassen gegen Verfügungen zur Spezialitätenliste

Hier unterstützen wir den Entscheid des Nationalrats: Ein eingeräumtes Beschwerderecht für Krankenkassen gegen Verfügungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hinsichtlich der Spezialitätenliste (SL) würde zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung von anderen Akteuren im Gesundheitswesen führen. Gleichzeitig bestünde die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten länger auf innovative Medikamente warten müssten, weswegen diese Massnahme abzulehnen ist (so wie auch Bundesrat und Nationalrat die Massnahme abgelehnt haben).

Die forschende Pharmaindustrie ist davon überzeugt, dass bei Berücksichtigung unserer Einwände die notwendigen und berechtigten Einsparungen im Gesundheitswesen vollzogen werden können, ohne dass dadurch die Patienten- oder Versorgungssicherheit gefährdet werden muss. Denn für die Pharmafirmen steht das Wohl der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt.

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Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

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