Handlungsbedarf beim Vergütungsprozess - Interpharma

Beitrag teilen auf:

28. Januar 2020

Handlungsbedarf beim Vergütungsprozess

Damit Patienten schneller Zugang zu innovativen Medikamenten erhalten, braucht es einen klar definierten Vergütungsprozess.

Statistiken von Interpharma zeigen, dass für rund 30% der seit dem Jahr 2016 beim BAG eingereichten Dossiers noch keine Lösung für die Vergütung gefunden wurde. Obwohl die entsprechende Verordnung   eine Frist von 60 Tagen vorgibt, dauerte es im Jahr 2018 im Durchschnitt (Median) 162 Tage, bis von Swissmedic zugelassene neue Therapien  in der Spezialitätenliste (SL) aufgenommen und somit von der Grundversicherung vergütet wurden. Die Folge sind für alle Beteiligten aufwändige Kostengutsprachegesuche im Einzelfall  und damit verbunden die Frage der Zugangsgerechtigkeit. Diese fortschreitende Verschlechterung der Situation lässt sich auch im internationalen Kontext beobachten: In Bezug auf den Zugang zu neuen Krebsmedikamenten ist die Schweiz ins Mittelfeld abgerutscht. Diese Zahlen sind nicht nur schlecht für die Patientinnen und Patienten, sondern senden zusätzlich ein negatives Signal für den Innovations- und Forschungsstandort Schweiz aus.

Diese inakzeptable Situation gilt es dringend zu verbessern und den gleichberechtigten Zugang zu neuen (medizinisch) unentbehrlichen Behandlungsmöglichkeiten zu beschleunigen. Unsere gemeinsame Ambition sollte es sein, den Zugang zu einer potenziell lebensrettenden innovativen Therapie am Tag der Marktzulassung durch Swissmedic herzustellen. Während die Leistungserbringer und Swissmedic sich aktiv bemühen, ihre Prozesse konsequent auf den technologischen Fortschritt auszurichten, besteht dringender Handlungsbedarf bei der SL-Aufnahme. Wir müssen deshalb dem BAG für den Vergütungsprozess moderne Werkzeuge und Expertise für die Nutzenbewertung zur Seite stellen.

Vorgeschlagene Massnahmen

Interpharma hat für die Anpassung des Vergütungsprozesses einen Vorschlag basierend auf folgenden Kernelementen ausgearbeitet, den wir gerne zur Diskussion stellen:

  • Der Standardprozess wird mit einem beschleunigten Zugang für innovative Therapien mit dringendem medizinischem Bedarf ergänzt. Für diesen Prozess qualifizieren sich nur Therapien, die bereits in ein beschleunigtes Programm von Swissmedic oder einer anderen anerkannten Arzneimittelbehörde aufgenommen wurden.
  • Ein frühzeitiger Dialog zwischen dem BAG und den Herstellern ermöglicht es dem BAG, rechtzeitig die notwendigen Ressourcen zu planen. Dank der frühen Einreichung des SL-Aufnahmedossiers, kurz nach der Einreichung bei Swissmedic, wird im Vergleich zum heutigen Prozess wertvolle Zeit zugunsten der Patientinnen und Patienten gewonnen.
  • Ein fallbezogenes Fach-Expertengremium, in welchem die relevanten Stakeholder eingebunden sind, beurteilt, ob ein dringender Bedarf für die Therapien besteht, und unterstützt ähnlich dem Swissmedic Prozess das BAG fachlich bei der Beurteilung.
  • Flexible Vergütungsmodelle sollen Unsicherheiten (Kosten, Datenlage, Ansprechraten, Patientenzahlen etc.) im Rahmen der Markteinführung innovativer Therapien adressieren. Die verschiedenen Modelle werden gemeinsam mit dem BAG, Krankenkassen und der Industrie erarbeitet und mittels einer zeitlich befristeten Patientenzugangsvereinbarung zwischen BAG und den Herstellern umgesetzt.
  • Der Prozess hat verbindliche Fristen und eine vordefinierte Eskalationsstufe.

Wir sind überzeugt, dass ein auf Basis der oben aufgeführten Prinzipien optimierter SL-Aufnahmeprozess den Innovationszugang nachhaltig verbessern kann. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Pharmaindustrie bereit, relevante Informationen mit den Zulassungsbehörden bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu teilen, die Erstattungsanträge rasch einzureichen und mittels Preismodellen wie Pay-for-Performance die Unsicherheiten einer frühen Zulassung zu reduzieren.

Es ist höchste Zeit, diese Herausforderung in einem konstruktiven Dialog mit allen interessierten Kreisen zu diskutieren, auszuarbeiten und umzusetzen, zum Wohle der Patientinnen und Patienten und des Innovationsstandorts Schweiz.

Weitere Informationen

Über uns

Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.

Jahresbericht

Informationen zu unseren Kennzahlen und Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023

mehr lesen

Board & Geschäftsstelle

Interpharma stellt sich vor

mehr lesen

Publikationen

Publikationen bestellen und herunterladen

mehr lesen

Vision & Mission

Mehr zu den Aufgaben und übergeordneten Zielen von Interpharma

mehr lesen

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

mehr lesen

Medien

Aktuelle Informationen und Medienkontakte für Medienschaffende

mehr lesen