Grossbritannien und die Europäische Union haben sich auf ein Abkommen über ihre zukünftigen Beziehungen geeinigt (EU-UK Trade and Cooperation Agreement; TCA). Oft wird dies als mögliche Lösung auch für die Schweiz dargestellt. Entsprechend lohnt sich eine Analyse. Das Abkommen zwischen der EU und Großbritannien ist im Prinzip ein Freihandelsabkommen. Es konzentriert sich hauptsächlich auf die Abschaffung von Zöllen und Quoten. Das Abkommen sieht die Schaffung von zwei getrennten Märkten mit separaten Regelungen vor.
Die Schweiz und die EU haben neben dem Freihandelsabkommen von 1972 im Rahmen der so genannten Bilateralen 1 fünf sektorale Abkommen abgeschlossen, damit Schweizer Unternehmen teilweise gleichberechtigt mit ihren EU-Konkurrenten am EU-Binnenmarkt teilnehmen können. Entsprechend umfassen diese fünf Abkommen die Angleichung von Vorschriften in den jeweiligen Sektoren, um kostspielige nichttarifäre Handelshemmnisse zu verhindern. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA genannt). Weil die EU und die Schweiz ihre Regulierung in den vom Abkommen erfassten Sektoren als gleichwertig anerkennen, können beispielsweise Schweizer Pharmafirmen ihre Produkte exportieren, indem sie einfach nur die Schweizer technischen Normen einhalten. Das heißt, sie müssen ihre Chargen nur in der Schweiz testen und ihre Anlagen von den Schweizer Behörden abnehmen lassen.
Grossbritannien und die EU haben kein solches MRA: Das TCA enthält kein EU-Recht. Folglich spielt auch der EuGH bei Schiedsverfahren keine Rolle. Folglich müssen britische Pharmafirmen sowohl die britischen als auch die EU-Normen einhalten, d.h. sie müssen mit Doppelzertifizierungen ihrer Chargen und zusätzlichen EU-Inspektionen ihrer Anlagen für den Export zurechtkommen. Mit diesem neuen Arrangement verlieren jedoch die britischen Unternehmen die gleichberechtigte Teilhabe am EU-Binnenmarkt. Sie haben damit erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren EU-Konkurrenten (und übrigens auch gegenüber der Schweizer Konkurrenz). Eine Studie des Institute for International and Development Economics schätzt, dass die britische Pharmaindustrie mit einem Rückgang ihrer Gesamtexporte um 10 Prozent konfrontiert sein wird, was fast 2 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. Es ist jedoch zu beachten, dass der wirtschaftliche Nachteil einer Nichtteilnahme am EU-Binnenmarkt im Laufe der Zeit zunehmen wird.
Auf die Schweiz angewendet, zeigt sich, dass die britische Lösung sogar schlechter als unser Status Quo ist. Eine Erosion der Bilateralen ist mit hohen Mehrkosten und einer Verschlechterung der Standortqualität verbunden. Entsprechend muss der Bundesrat die offenen Fragen beim Rahmenabkommen mit der Europäischen Union rasch klären. Nur so können die bilateralen Verträge fit für die Zukunft gemacht und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden.
Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zwischen dem EU-UK- sowie dem Schweiz-EU-Abkommen mit und ohne InstA zusammen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den für die Pharmaindustrie wichtigen Aspekten.
Was | UK Deal | Bilateraler Weg der Schweiz | EU-Mitgliedschaft |
Personenfreizügigkeit | |||
Keine Grenzkontrollen | X | √ | √ |
Visafreies Reisen für 90 Tage | √ | √ | √ |
Möglichkeit zu arbeiten, zu studieren & zu leben | X | √ | √ |
Kein Roaming | X | xx | √ |
Haustierpass | X | √ | |
Handel mit Pharmaprodukten | |||
Keine Zölle und Quoten | √ | √ | √ |
Keine Grenzformalitäten | o | √ | √ |
Anerkennung von GMP (keine doppelte Zertifizierung von Chargen und keine doppelte Inspektion von Betriebsstätten) | X | √xx | √ |
Anerkennung von guter Laborpraxis (GLP) | X | √xx | √ |
Kumulierung von Ursprungregeln | o | √ | √ |
Möglichkeit die Freihandelsabkommen der EU zu nutzen | X | X | √ |
Handel mit Dienstleistungen | |||
Erbringung von Dienstleistungen bis zu 90 Tage | o (Nur bei Niederlassung) | √ | √ |
Einfache Anerkennung der Berufsqualifikationen | X | √ | √ |
Logistik | |||
Gemeinsamer europäischer Luftraum | X | √ | √ |
Kabotage für den Strassenverkehr | X | o | √ |
Energie | |||
Gemeinsamer Energiemarkt | X | xx | √ |
Handelsplattform für Energie | o | o | √ |
Forschung/Bildung | |||
Erasmus | X | √ | √ |
NextGenerationEU, SURE | X | X | √ |
Horizon Europe 2021-2027 | o | o /Entscheidung noch ausstehend) | √ |
Institutionelle Mechanismen (mit dem InstA) | |||
EuGH Rechtssprechung | Gilt nicht für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (TCA) | Für die Auslegung des EU-Besitzstandes bezüglich der fünf aktuellen und allen weiteren Verträgen (vgl. Flugverkehr) | |
Klauseln zur Wettbewerbsgleichheit (insbesondere bei staatlichen Beihilfen) | Ja für staatliche Beihilfen, Umwelt, Klima, Sozial- und Arbeitsrechte, steuerliche Transparenz (kein Dumping) | Ja, aber beschränkt auf Sektoren mit ausdrücklichen Klauseln in den jeweiligen Vereinbarungen | |
Überwachung der staatlichen Beihilfen | Zweisäulensystem | Zweisäulensystem | |
Guillotine-Klausel | Bestimmte Abkommen sind miteinander verbunden (Fischerei mit Handel, Luftfahrt, Straßenverkehr) | Ja |
Quelle: Avenirsuisse (Adaptiert von Interpharma)
X = Keine Gleichbehandlung Xx = noch keine Gleichbehandlung, aber Einigung unter einem InstA erzielbar √ = Gleichbehandlung √xx = Gleichbehandlung, aber Präferenzregelungen ohne InstA gefährdet O = partielle Gleichbehandlung |
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