Blogserie zum KP2, Teil 3 – Wie der Bundesrat am Volk vorbeipolitisiert - Interpharma

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7. Oktober 2022

Blogserie zum KP2, Teil 3 – Wie der Bundesrat am Volk vorbeipolitisiert

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 (KP2) möchte der Bundesrat die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen dämpfen. Doch viele der vorgeschlagenen Massnahmen gehen vor allem zulasten von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen – und die grossen Probleme beim Zugang der Patientinnen und Patienten zu Medikamenten werden auch weiterhin nicht angepackt. In einer dreiteiligen Blogserie analysiert Interpharma das KP2 und zeigt auf, warum es grossen Verbesserungsbedarf gibt.

In Folge 1 dieser Blogserie haben wir aufgezeigt, dass die Pharmabranche schon heute überdurchschnittlich zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beiträgt und warum die Branche die im KP2 vorgesehenen Preismodelle mitzutragen bereit ist. In Folge 2 wurde ersichtlich, warum es im Gesundheitswesen keine gute Idee ist, Kostenziele gegen Versorgungs- oder Qualitätsziele auszuspielen – und wo der echte Handlungsbedarf liegt, nämlich beim Patientenzugang.

In der Tat hat der Bundesrat mit dem Kostendämpfungspaket 2 eine weitere Chance verpasst, den Zugang zu Arzneimitteln in der Schweiz endlich zu verbessern – obwohl Interpharma bereits vor Monaten eine konstruktive und umsetzbare Lösung auf den Tisch gelegt hat. Der Bundesrat ist bisher offenbar nicht bereit, zeitnah eine gangbare Umsetzung zu ermöglichen. Im Gegenteil: Offenbar soll das Gleichgewicht von Kosten, Qualität und Versorgungssicherheit zugunsten der Kosten weiter verschoben werden:

Billigstprinzip ohne Rücksicht auf Zugang und Qualität der Versorgung

Nachdem die Einführung des Kostengünstigkeitsprinzips auf Gesetzesstufe (durch die Delegationsnorm in Art. 32 Abs 3) stark kritisiert wurde, möchte der Bundesrat nun auf eine Definition der «Grundsätze für eine möglichst Kostengünstige Vergütung» auf Gesetzesstufe verzichten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden seien. Deshalb sollen die Grundsätze auf Verordnungsstufe weiterentwickelt werden. Dies sieht Interpharma anders: Unserer Meinung nach ist im Gesetz keine Grundlage für Kostengünstigkeitsgrundsätze auf Verordnungsstufe gegeben, da in Art. 43 Abs. 6 Qualität, Versorgung und Kosten gleichwertig genannt werden.

Buebetrickli hinter dem Rücken des Parlaments

Was bedeutet das konkret? Der Bundesrat will – entgegen seinen eigenen Aussagen – das Kostengünstigkeitsprinzip durch die Hintertür einführen. Ein solches Billigstprinzip widerspricht klar dem KVG und auch dem Willen des Gesetzgebers: Eine reine Kostenfokussierung verletzt den erklärten und mehrfach manifestierten Willen der Bevölkerung nach einem Gesundheitswesen, das allen Personen gleichberechtigt, rasch und in hoher Qualität offensteht (vgl. Gesundheitsmonitor sowie Abb. 4). Eine solche wichtige Änderung – unter Umgehung des Parlaments – einfach in der Verordnung zu verankern, ist staatspolitisch höchst problematisch und nicht akzeptabel – ein klassisches «Buebetrickli».

Auf diese Weise würde die im KVG festgeschriebene Balance zwischen Kosten, Qualität und Versorgungssicherheit einseitig zugunsten der Kosten verschoben. Obwohl im KVG festgehalten ist, dass die Ziele einer qualitativ hochstehenden und zweckmässigen Versorgung sowie das Kostenziel gleichwertig sind, will der Bundesrat das Kostenziel über die anderen stellen. Das BAG erhielte faktisch den Freipass, neue hochinnovative Arzneimittel mit technologisch veralteten und entsprechend billigeren Präparaten zu vergleichen, ohne die Qualität berücksichtigen zu müssen. Der Vorschlag führt letztlich zu einem Billigstprinzip – Vorzug erhält nicht das beste, sondern das billigste Produkt. Zum Vergleich: Das ist, als würde der Staat argumentieren, die Kunden sollten anstatt eines Smartphones der neusten Generation doch bitte ein altes Kabeltelefon kaufen, weil das günstiger sei – schliesslich könne man ja mit beiden telefonieren, was das entscheidende Kriterium sei. Die Folgen wären behördliche Willkür und Unsicherheit statt wissenschaftlich fundierte und nutzenbasierte Entscheide. So wird letztendlich die Versorgung mit qualitativ hochstehenden, neuen Arzneimitteln gefährdet.

Abbildung 4

Parlament muss nachbessern

Dieses Vorgehen ist aber nicht nur politisch «unsauber», sondern vor allem gefährlich, denn unter einem solchen Kostenprimat wird die Qualität der Gesundheitsversorgung für die Schweizer Bevölkerung zwangsläufig leiden – Politik auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Das Parlament muss dringend nachbessern und für Qualität und Versorgungssicherheit in der Schweiz einstehen. Interpharma bleibt konstruktiv und ist offen für eine differenzierte, Preisüberprüfung – aber nicht im Sinne eines Billigstprinzips, das letztlich zulasten der Patienten geht. Das Parlament ist nun gefordert und muss den Rahmen setzen.


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