Blogserie zum KP2, Teil 1 – Die Pharmabranche trägt Einsparungen mit und akzeptiert Preismodelle - Interpharma

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3. Oktober 2022

Blogserie zum KP2, Teil 1 – Die Pharmabranche trägt Einsparungen mit und akzeptiert Preismodelle

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 (KP2) möchte der Bundesrat die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen dämpfen. Doch viele der vorgeschlagenen Massnahmen gehen vor allem zulasten von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen – und die grossen Probleme beim Zugang der Patientinnen und Patienten zu Medikamenten werden auch weiterhin nicht angepackt. In einer dreiteiligen Blogserie analysiert Interpharma das KP2 und zeigt auf, warum es grossen Verbesserungsbedarf gibt.

Es soll die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bremsen: Das KP2, ein ganzes Paket verschiedener Massnahmen, welche der Bundesrat vorschlägt. Interpharma als Verband der forschenden pharmazeutischen Unternehmen in der Schweiz bekennt sich zu einem qualitativ hochstehenden und nachhaltig finanzierten Gesundheitswesen für alle und setzt dieses Bekenntnis auch in die Tat um: So erbringt die Pharmabranche mit den institutionalisierten 3-jährlichen Preissenkungsrunden bei patentgeschützten Medikamenten jährlich wiederkehrende Einsparungen im Umfang von 1.2 Milliarden Franken im Gesundheitswesen. Bundesrat Berset lobte diesen Beitrag der Pharmabranche als «enormen Schritt» auf dem Weg zu einem nachhaltig finanzierten Gesundheitswesen[1]. Im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitssystems machen Arzneimittel zudem seit vielen Jahren unverändert rund 12% der Gesundheitsausgaben aus und bleiben damit sehr stabil (Abb. 1). Die forschenden pharmazeutischen Firmen stehen auch weiterhin zu diesen Massnahmen und leisten damit schon heute einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten.

Abbildung 1

Die Pharmaindustrie ist auch weiterhin bereit, zu konstruktiven und zielführenden Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beizutragen. Konstruktiv und zielführend, das heisst: Die Massnahmen müssen austariert sein und dürfen bei einer Senkung der Gesundheitskosten nicht gleichzeitig auch die Qualität des Gesundheitswesens oder den Zugang der Patientinnen und Patienten zu optimaler Versorgung beeinträchtigen. Eine solche Massnahmen können Preismodelle sein, welche als Teil des KP2 vorgesehen sind.

Wie Preismodelle Patientenzugang sichern

Das Ziel eines hochstehenden Gesundheitswesens muss sein, dass alle Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein Medikament angewiesen sind, auch raschen Zugang dazu erhalten. Dafür muss aber in der Schweiz und vielen anderen Ländern, wo Medikamentenpreise staatlich festgelegt werden, nach dem Zulassungs- auch der Vergütungsprozess abgeschlossen sein. Dazu muss u.a. der Nutzen eines neuen Medikaments eingeschätzt und bewertet werden. Gerade bei neuen, hochinnovativen Therapien, die in ihrer Form und Komplexität mit den «klassischen Pillen» nicht mehr vergleichbar sind, stösst das heutige System der Nutzenbewertung an seine Grenzen: Wie soll zum Beispiel eine hochkomplexe und aufwändig entwickelte Therapie vergütet werden, die zur Behandlung einer Krankheit nur einmal angewendet werden muss und somit Pflegeleistungen und eine chronische, lebenslange Medikamenteneinnahme ersetzt?

Aus diesem Grund sind sogenannte Preismodelle heute internationale Praxis. Gleichzeitig sind sie innerhalb des Medikamentenmarkts klar die Ausnahme: 97% der in der Schweiz zugelassenen Medikamente haben kein Preismodell, denn diese werden nur bei hochspezialisierten Therapien angewandt. Solche Preismodelle erlauben eine flexible, an die konkrete Situation und an ein jeweiliges Land und sein Gesundheitssystem angepasste Preisgestaltung bzw. länderspezifische Preisanpassungen nach unten. Und vor allem: Sie erlauben einen raschen Zugang zu neuen, innovativen Therapien in Situationen, in denen es noch Unsicherheiten bei der Vergütung gibt. Das kann beispielsweise aufgrund der aktuellen Evidenzlage der Fall sein oder auch wenn ein «pay for performance-Modell» zum Zug kommt – sprich, das Medikament muss nur bezahlt werden, wenn es auch beim Patienten wirkt. Über Preismodelle können solche Unsicherheiten finanziell abgefedert werden. Patientinnen und Patienten müssen dadurch nicht unnötig lange auf lebensrettende Behandlungen warten, die sie dringend benötigen, sondern sie erhalten umgehend Zugang, während sich möglicherweise noch offene Fragen oder Unsicherheiten später mithilfe dieser Preismodelle nach und nach klären.

Tatsache ist: Für Pharmaunternehmen bedeuten solche Preismodelle primär Umsatzeinbussen. Die Pharmaindustrie ist dennoch bereit, diese im Rahmen des KP2 hinzunehmen, weil damit den Patientinnen und Patienten in der Schweiz der schnelle Zugang zu teils lebensrettenden, bahnbrechenden Innovationen ermöglicht wird – die Bedürfnisse der Patienten stehen so im Zentrum, was richtig und wichtig ist.

In Folge 2 dieser Blogserie zeigen wir auf, warum das KP2 eigentlich das falsche Problem angeht.

[1] Medienkonferenz des Bundesrates vom 07.09.2022 (Link, Minute 30:28).

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