Das von Interpharma vorgestellte Modell des rückvergüteten Innovationszugangs stösst von verschiedener Seite auf ein reges Interesse und viel positives Feedback. Es zeigt: Viele Akteure teilen die Bedenken und Sorgen bezüglich des verzögerten Zugangs zu innovativen Medikamenten für Patientinnen und Patienten in der Schweiz. Wir freuen uns darüber, dass wir der nun schon seit Jahren stockenden Diskussion mit einem positiven Impuls neues Leben einhauchen können. Gleichzeitig haben uns in den letzten Tagen einige Fragen oder Bedenken bezüglich unseres Modells erreicht. Als Verband, der hofft mit diesem konstruktiven Vorschlag nun zügig gemeinsam mit allen anderen Akteuren eine Lösung dieses Problems zu finden, gehen wir in diesem Beitrag darauf ein.
Man muss generell aber erkennen, dass es sich beim Modell des rückvergüteten Innovationszugangs um ein Modell handelt, dass sich spezifisch mit der Zugangsproblematik der Patientinnen und Patienten befasst. Es ist ein Vorschlag zur Optimierung eines Prozesses, damit mehr Menschen, schnelleren Zugang zu Medikamenten bekommen. Dieser ist kostenneutral und auf die Dauer sogar eher kostensenkend -etwa, weil Leute rascher therapiert werden und somit auf weniger Pflege angewiesen sind. Verschiedene Bedenken, respektive Fragen wurden in den letzten Tagen von verschiedener Seite an Interpharma herangetragen. Wir nehmen dazu Stellung:
«Die Pharmafirmen werden nach einem hohen Anfangspreis später keinen tieferen Preis akzeptieren. Dies könnte das Preisfestsetzungsverfahren erschweren und deshalb zu höheren Preisen führen.»
Die Erfahrung zeigt, dass es international gesehen meist nach einem Jahr bereits einen breiten Konsens über die Nutzenbewertung von Innovationen und damit zur Preisfestsetzung gibt. Im heutigen System wird im Durchschnitt nach 217 Tagen eine Einigung über die Aufnahme in die SL erreicht. Somit ist davon auszugehen, dass mit in den neu vorgeschlagenen 365 Tagen in den meisten Fällen eine Einigung erreicht werden könnte. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der definitiv verhandelte Preis im neuen System höher wäre als heute.
Die Praxis zeigt zudem, dass die Preise bereits nach kurzer Zeit – sei es aufgrund von Konkurrenzprodukten, oder aufgrund von behördlichen Preisüberprüfungen resp. Preissenkungen sinken. So werden in der Schweiz die Arzneimittelpreise in der Regel alle drei Jahre überprüft – anfangs oft sogar in kürzeren Abständen. Seit 2012 brachten diese dreijährlichen Preisüberprüfungen in der Schweiz sinkende Medikamentenpreise und jährlich wiederkehrende Einsparungen von über 1.2 Mrd. CHF für das Gesundheitssystem. Damit ist die Pharmaindustrie die einzige Akteurin im Schweizer Gesundheitswesen, die mit institutionalisierten Preissenkungen einen bedeutenden Beitrag zur Kostendämpfung leistet.
Die Erfahrung in Deutschland zeigt zudem, dass es in der Praxis möglich ist, ein Jahr nach der Marktzulassung die Preise anzupassen. In Deutschland geht der Preisüberprüfung ein klarer, auf ein Jahr begrenzter Prozess voraus. Bei Uneinigkeit entscheidet ein Schiedsgericht.
«Was passiert, wenn es keine Einigung nach einem Jahr gibt?»
Auch dazu hält das Modell eine klare Lösung bereit: Sollten die Verhandlungen zwischen dem BAG und der Firma innerhalb eines Jahres zu keinem Ergebnis führen, wird, falls beide Seiten zustimmen, die Diskussion und Entscheidung an eine Schiedsstelle weitergezogen. Ein klar definierter Prozess soll allen Seiten Planungssicherheit geben.
Wir stellen uns eine paritätische und fallbezogene Zusammensetzung vor. In anderen Ländern, welche eine solche Schiedsstelle kennen, besteht diese aus einer/m unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie aus jeweils zwei Vertreter/innen der beiden Seiten.
«Die bisherige Praxis einer «vorläufigen» Vergütung funktioniert gut.»
Auch das BAG räumt ein, dass es eine Verzögerung beim Medikamentenzugang für Patientinnen und Patienten gibt. Dieses Problem wird allerdings in vielen Fällen durch die Einzelfalllösung gemäss Artikel 71a-d KVV umgangen und ist daher (derzeit noch) weniger sichtbar: Dieser Artikel ist jedoch als Rettungsboot gedacht, wenn Patientinnen und Patienten ein nicht zugelassenes Arzneimittel oder dessen Anwendung in einer noch nicht zugelassenen Indikation benötigen. Diese Vergütung im Einzelfall ermöglicht den Zugang, aber wie der Name sagt, nur im Einzelfall und von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Das führt zu ungerechten Entscheiden. Wer bei der «falschen» Krankenkasse versichert ist, kriegt die Einzelfall-Ausnahme nicht.
Das BAG stellt nun in Aussicht, dass es genau diese Einzelfallbestimmung mit einer KVV-Revision noch stärker anwenden will. Und gleichzeitig würde es damit die Verantwortung für die Preisfestsetzung bei neuen, innovativen Medikamenten wie eine heisse Kartoffel an die Krankenkassen abschieben. Mit anderen Worten: Das BAG will den Stau auf der Autobahn (regulärer SL-Zulassungsprozess) mit einem Ausbau der Quartierstrasse (Einzelfallbestimmung) lösen und erst noch die Verantwortung dafür abgeben. Das Grundproblem beim normalen Prozess wird – im Gegensatz zu unserem Vorschlag – so nicht gelöst.
«Warum wird Art 71a-d KVV von der Pharmaindustrie schlecht geredet?»
Der Artikel 71a-d KVV ist eine Erfolgsgeschichte im Zugang zu nicht durch Swissmedic zugelassenen Indikationen und Arzneimitteln. Wir sind überzeugt, dass Art. 71a-d KVV auch in Zukunft seine wichtige Rolle als Rettungsboot im Patientenzugang spielen muss. Er sollte aber auf seinen ursprünglichen Zweck zurückgeführt und nicht überlastet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Standardprozesse der SL-Aufnahme beschleunigt werden und innovativen Therapien und Medikamenten Rechnung getragen wird. Die Interpharma-Firmen wollen, dass wieder mehr über den normalen SL-Prozess abgewickelt und der Stau dort behoben wird. Unser Lösungsvorschlag packt somit die Ursache des Problems an der Wurzel.
Die Patientinnen und Patienten haben ein Zugangsproblem, weil sich das BAG und die Pharmaunternehmen oft nicht einigen können. Das ist eine untragbare Situation. Deshalb stellt die forschende Pharmaindustrie dieses Modell zur Diskussion, das den Patientinnen und Patienten in der Schweiz unverzüglichen Zugang zu Innovationen garantiert. Gleichzeitig kann wertvolle Zeit für die Preisfindung zwischen dem BAG und den Firmen gewonnen werden. So profitieren Patientinnen und Patienten bereits ab dem Tag 0 von den meist tieferen Preisen ein Jahr später. Der vorgeschlagene Prozess stellt durch die Rückzahlungspflicht der Herstellerin sicher, dass die vergüteten Preise wirtschaftlich sind. Interpharma hofft, dass wir mit diesem konstruktiven Vorschlag nun zügig gemeinsam mit allen anderen Akteuren eine Lösung dieses Problems finden und implementieren können.
Mehr dazu
Medienmitteilung: Interpharma schlägt einen rückvergüteten Innovationszugang für Patientinnen und Patienten vor Blogserie Patientenzugang, Teil 1: Kosten und Nutzen innovativer Medikamente – ganzheitlich betrachtet Blogserie Patientenzugang, Teil 2: Der Zugang zu innovativen Medikamenten ist für Patientinnen und Patienten in der Schweiz massiv verzögert Blogserie Patientenzugang, Teil 3: Ein rückvergüteter Innovationszugang für einen rechtsgleichen und schnellen Zugang für alle Patientinnen und Patienten
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