Interpharma fordert, dass Patientinnen und Patienten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu innovativen Arzneimitteln über die Spezialitätenliste erhalten und hat dafür einen konkreten Lösungsvorschlag für die gemeinsame Diskussion entwickelt: Den rückvergüteten Innovationszugang. Dieser garantiert für Patientinnen und Patienten unverzüglichen Zugang zu innovativen Medikamenten mit hohem medizinischem Bedarf: Am Tag der Swissmedic-Zulassung setzt das BAG einen vorläufigen Preis und das Medikament wird in die Spezialitätenliste aufgenommen. Das BAG hat neu ein Jahr Zeit (anstelle der heutigen 60 Tage), um einen definitiven Preis festzulegen. Die Preisdifferenz zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Preis neuer Arzneimittel wird von der Herstellerfirma zurückerstattet. So gewinnen alle: Die Patientinnen und Patienten erhalten sofort gleichberechtigt und unkompliziert Zugang, das BAG hat mehr Zeit für die Verhandlungen und die Pharmaunternehmen können ihre Innovationen schneller zu den Menschen bringen.
Im zweiten Teil unserer Serie haben wir beleuchtet, dass Patientinnen und Patienten in der Schweiz immer länger auf den Zugang zu innovativen Arzneimitteln warten müssen. Interpharma will die aus Patientensicht inakzeptable Situation beim Zugang zu neuen Medikamenten verbessern und hat einen konkreten Vorschlag zur Diskussion gestellt.
Kernelement unseres Vorschlags ist, dass zum Zeitpunkt der Swissmedic-Zulassung ein vorläufiger Preis durch das BAG gesetzt und das Medikament in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen wird. Damit wird es durch die obligatorische Grundversicherung vergütet und für Patientinnen und Patienten zugänglich. Das BAG hat danach neu ein Jahr Zeit (statt 60 Tage wie heute), um einen definitiven Preis festzulegen. Eine allfällige Preisdifferenz zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Preis neuer Arzneimittel wird von der Herstellerfirma zurückerstattet. So gewinnen alle: Die Patientinnen und Patienten erhalten sofort gleichberechtigt und unkompliziert Zugang, das BAG hat 305 Tage mehr Zeit für die Verhandlungen und kann seine Verpflichtung wahrnehmen und die Pharmaunternehmen können ihre Innovationen schneller zu den Menschen bringen.
Im Fokus des rückvergüteten Innovationszugangs für Patientinnen und Patienten liegen neue innovative Therapien, die einen grossen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben, einen hohen medizinischen Bedarf markieren und deshalb ein beschleunigtes Zulassungserfahren bei Swissmedic oder einer anderen führenden Zulassungsbehörde durchlaufen haben. Der Ansatz beinhaltet drei Säulen:
2. Vorläufige Vergütung ab dem Tag der Swissmedic-Zulassung
3. Definitive Vergütung nach 365 Tagen – Industrie ist bereit, eine Rückzahlung zu akzeptieren
Durch dieses Modell können jedes Jahr zahlreiche Dossiers mit einem grossen medizinischen Bedarf gelöst werden.[2] Dieser Prozess garantiert den Patientinnen und Patienten in der Schweiz erstens unverzüglichen Zugang zu Innovationen. Zweitens wird wertvolle Zeit gewonnen für die Preisfindung zwischen dem BAG und den Firmen. Drittens stellt der vorgeschlagene Prozess durch die Rückzahlungspflicht der Herstellerin sicher, dass die vergüteten Preise wirtschaftlich sind.
Interpharma hofft mit diesem konstruktiven Vorschlag, die seit Jahren für Patienten und Patientinnen untragbare Situation einer dringend nötigen Lösung zuzuführen. Wir laden alle Akteure ein, nun zügig gemeinsam eine Lösung zu finden.
Rückvergüteter Innovationszugang für Patientinnen und Patienten: Patientenzugang ab Tag der Zulassung mit Preisgarantie für die OKP – Prozess für innovative Therapien mit ausgewiesenem medizinischem Bedarf1
[1] Für kassenpflichtige Medikamente besteht eine Preiskontrolle durch das BAG. Zur Preisermittlung zieht es in einem therapeutischen Quervergleich (TQV) zunächst die Behandlungskosten bereits zugelassener Arzneimittel für die Behandlung einer Krankheit heran. Daraufhin wird der Auslandpreisvergleich (APV) durchgeführt. Der APV berücksichtigt Länder, die mit der Schweiz wirtschaftlich vergleichbar sind.
[2] Dazu zählen die Swissmedic-Zulassungsarten: BZV, VmVA, Befristete Zulassung, Innovative Arzneimittel unter Art. 13 HMG, ORBIS, ACCESS Consortium.
Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.
Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.
Informationen zu unseren Kennzahlen und Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023
Interpharma stellt sich vor
Publikationen bestellen und herunterladen
Mehr zu den Aufgaben und übergeordneten Zielen von Interpharma
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
Aktuelle Informationen und Medienkontakte für Medienschaffende