Blogserie Patientenzugang, Teil 2: Der Zugang zu innovativen Medikamenten ist für Patientinnen und Patienten in der Schweiz massiv verzögert - Interpharma

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2. Mai 2022

Blogserie Patientenzugang, Teil 2: Der Zugang zu innovativen Medikamenten ist für Patientinnen und Patienten in der Schweiz massiv verzögert

Der schnelle und gleichberechtigte Zugang zu innovativen Medikamenten ist für Patientinnen und Patienten in der Schweiz seit 2016 nicht mehr selbstverständlich. Die zeitliche Verzögerung zwischen der Marktzulassung und der Aufnahme in die Spezialitätenliste steigt stetig. Aufgrund dieser zunehmenden Dauer und des wachsenden Staus müssen Patientinnen und Patienten zu lange auf den Zugang zu hoch-innovativen Medikamenten warten – mittlerweile im Mittel 217 Tage statt der in der Verordnung vorgesehenen 60 Tage. In einem Gesundheitssystem wie dem unseren und gerade in Situationen, in denen Menschen auf diese hochinnovativen Behandlungsmöglichkeiten zwingend angewiesen sind, ist das unhaltbar.

Für die forschende pharmazeutische Industrie steht das Patientenwohl im Mittelpunkt. Patientinnen und Patienten sollen darauf vertrauen können, im Bedarfsfall rasch und gleichberechtigt Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen zu erhalten. Denn wie wir in Teil 1 gesehen haben, liegt darin nicht nur ein grosser Mehrwert für die direkt von einer Krankheit betroffenen Menschen, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.

Schweizer Patienten haben ein Zugangsproblem bei innovativen Medikamenten

Gesellschaft mit sich bringen sollen, ist es essenziell, dass alle Patientinnen und Patienten rasch Zugang zu solchen medizinischen Durchbrüchen erhalten. Dies entspricht auch dem Wunsch der Bevölkerung, denn laut dem Gesundheitsmonitor 2021 wünschen sich fast 93% der Bevölkerung unverzüglichen Zugang zu neuen Medikamenten. Doch hier gibt es akuten Handlungsbedarf: In der Realität müssen Schweizer Patientinnen und Patienten heute bei innovativen Medikamenten teilweise Monate oder gar Jahre warten, bis diese auf die Spezialitätenliste (SL) genommen und damit rechtsgleich durch die obligatorische Grundversicherung vergütet werden – obwohl diese Medikamente längst durch die Zulassungsbehörde Swissmedic auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit geprüft und aufgrund ihres guten Nutzen-Risiko Profils zugelassen wurden. Diese Verzögerung von der eigentlichen Zulassung bis zum tatsächlichen Patientenzugang wächst ständig weiter an und immer mehr Dossiers stauen sich beim zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) an.

Zugangsverzögerung beträgt durchschnittlich 217 Tage

Während es noch 2015 von der Marktzulassung bis zur Aufnahme in die Spezialitätenliste im Mittel 42 Tage dauerte, beträgt diese Zeitspanne mittlerweile durchschnittlich 217 Tage – ein langer Zeitraum, während dem viele betroffene Patientinnen und Patienten auf den regulären und rechtsgleichen Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten warten müssen. Fatal kann das insbesondere in Fällen sein, wo die Zeit drängt.

Quellen: SL, Swissmedic. Berechnungen von Interpharma. Neue aktive Substanzen und neue Indikationen, mit Vorbescheid zur Gutheissung von Swissmedic 2014-2021 (N=273).

Grund für diesen (gerade in einem Gesundheitswesen wie dem unseren unhaltbaren) Zustand ist, dass der aktuelle Vergütungs-Prozess bei neuen Medikamenten und Therapien an seine Grenzen stösst und mit dem wissenschaftlichen Fortschritt nicht mehr Schritt hält: Viele moderne und komplexe Therapien werden in einer Vielzahl von Indikationen angewandt und entfalten ihre Wirkung zum Beispiel bereits bei einer einmaligen Anwendung oder wirken zielgerichtet nur in einer bestimmen Gruppe von Patientinnen und Patienten. Die herkömmlichen Kriterien für die Preisfestsetzung, auf denen das derzeitige System beruht, stossen zunehmend an ihre Grenzen.

Verordnung wird nicht eingehalten

Diese Praxis steht im Widerspruch zur Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes: KLV Art. 31b besagt, dass das BAG nach der Zulassung eines Medikaments durch Swissmedic «in der Regel innert 60 Tagen» über das vorliegende Gesuch einer Firma für die Aufnahme dieses Medikaments in die Spezialitätenliste (SL) entscheiden muss. Im Jahr 2021 war das bei 10% der Gesuche der Fall. In 59% aller Fälle dauert es zwischen 60 und 365 Tagen und in einem Drittel der Fälle hat es mehr als ein ganzes Jahr gedauert.

Diese Situation ist insbesondere aus Patientensicht untragbar. Entsprechend fordert Interpharma, dass Patientinnen und Patienten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu innovativen Arzneimitteln erhalten, wie dies etwa während der COVID-Pandemie als selbstverständlich erwartet wurde. Sie hat deshalb im Dialog mit den zuständigen Stellen konkrete Lösungsvorschläge für einen rechtsgleichen beschleunigten Innovationszugang für alle Patientinnen und Patienten eingebracht.

Dr. René P. Buholzer

Geschäftsführer

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Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.

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