Blogserie Bedeutungsstudie – Teil 8: Der Schweizer Pharmastandort ist auf geregelte Abkommen zur Personenfreizügigkeit angewiesen. - Interpharma

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30. März 2022

Blogserie Bedeutungsstudie – Teil 8: Der Schweizer Pharmastandort ist auf geregelte Abkommen zur Personenfreizügigkeit angewiesen.

Der unkomplizierte und offene Zugang zu ausländischen Fach- und Spitzenkräften ist für den Pharmastandort Schweiz von zentraler Bedeutung. Ohne die besten Köpfe rekrutieren zu können, würde der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz langfristig massiv an Attraktivität verlieren.

Worum geht es?

Seit dem 1. Juni 2002 ist das Abkommen zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Das Abkommen führte zur schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs für Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbstständige) und für Nichterwerbstätige (Studenten, Rentner und weitere Nichterwerbstätige) sowie zur teilweisen Liberalisierung der grenzüberschreitenden personenbezogenen Dienstleistungen. Durch das Freizügigkeitsabkommen ist die Rekrutierung von Arbeitskräften aus der EU für Schweizer Unternehmen deutlich erleichtert worden. Der barrierefreie Zugriff auf den gesamten EU-Arbeitsmarkt erlaubt ein besseres, produktivitätssteigerndes Matching von angebotenen und nachgefragten Qualifikationen, wodurch der Fachkräftemangel entschärft wird. Die Personenfreizügigkeit erleichterte Schweizer Unternehmen zudem die Entsendung von Arbeitnehmern in den EWR-Raum. Durch diesen gegenseitigen Abbau von Hemmnissen profitieren langfristig beide Seiten.

Relevanz für die Pharmaindustrie

Wie wichtig der Zugang zu internationalen Arbeitsmärkten insbesondere in der Schweizer Pharmaindustrie ist, zeigen Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS). Mehr als jeder fünfte Beschäftigte pendelt aus den Nachbarländern als Grenzgänger in die Schweiz. In der Nordwestschweiz ist es sogar jeder Dritte. Von den in der Schweiz wohnhaften Beschäftigten haben 44% eine ausländische Nationalität. In der restlichen Industrie liegt der Anteil bei 30%, wobei der gesamtwirtschaftliche Durchschnitt bei 27% liegt. Bei der Rekrutierung von hochqualifizierten Fachkräften mit Hochschulabschluss ist der grenzüberschreitende Zugang zu Arbeitsmärkten besonders wichtig. Gemäss Strukturerhebung des BFS haben von den in der Schweiz wohnhaften Erwerbstätigen der Pharmaindustrie, die über einen Hochschulabschluss verfügen, 62% eine ausländische Nationalität. Bei den Angestellten mit Promotion oder Habilitation sind es gar 66%. Berücksichtigt man ausschliesslich Personal im Bereich der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung, haben 7 von 10 Personen eine ausländische Herkunft. Das unterstreicht einmal mehr die Stellung des Schweizer Werkplatzes als attraktiven Arbeitgeber.

Anteil der ausländischen Erwerbstätigen mit Wohnsitz Schweiz, 2019
(Quelle: BFS, BAK Economics
)

Auswirkung einer Verschlechterung des Abkommens

Eine stetige Verwässerung des Abkommens würde die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften aus der EU erschweren. Gerade in wissensintensiven Bereichen wie dem Pharmasektor würde dadurch der Fachkräftemangel spürbar verschärft. Des Weiteren wäre die Einführung eines Kontingentsystems mit steigenden administrativen Kosten für die Unternehmen verbunden. Der erläuternde Bericht zum Vernehmlassungsentwurf des EJDP geht von einem Regulierungskostenanstieg von Arbeitskräften aus EU-25/EFTA-Staaten von zuvor 25 CHF auf neu 419 CHF pro Fall aus. Die Statistiken zur Beschäftigungsstruktur zeigen deutlich auf, dass die Personenfreizügigkeit eine enorme Bedeutung für die Pharmaindustrie hat, die deutlich stärker ausgeprägt ist als im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Die Pharmaindustrie gehört also zu jenen Branchen, die besonders empfindlich von einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen im Bereich der Personenfreizügigkeit betroffen wären.

Die Innovationen des Pharmastandorts Schweiz sind nicht nur vom wissenschaftlichen Niveau einzelner Spitzenforscher abhängig: Sie werden massgeblich von der Qualifikation der gesamten Belegschaft mitbestimmt. Der flexible Arbeitsmarkt ist eine Stärke der Schweiz, nicht aber der Zugang zu ausländischen Fach- und Spitzenkräften. Die Sicherstellung der Personenfreizügigkeit und ausreichend Kontingente aus Drittstaaten gehören deshalb zu den zentralen Forderungen für die kommenden Jahre. Ebenso darf aber auch nicht die Wechselwirkung von geregelten Abkommen

Dieser Beitrag ist der letzte Teil einer achtteiligen Blogserie über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweizer Wirtschaft. Erfahren Sie mehr dazu in der Studie von BAK Economics.

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