3 Fragen an Anne Lévy - Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) - Interpharma

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16. Juli 2021

3 Fragen an Anne Lévy – Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Frau Lévy, es besteht Grund zur Hoffnung, dass wir bei COVID-19 «über dem Berg» sind. Doch Tatsache ist: Eine nächste Pandemie wird kommen – irgendwann. Welche Lehren ziehen Sie aus der Corona-Pandemie und was muss die Schweiz in Zukunft besser machen?

Leider ist die Pandemie noch nicht vorbei – auch wenn wir uns das alle wünschen. Aktuell stiegen die Fallzahlen wieder leicht an und die Delta-Variante breitet sich zunehmend in der Schweiz aus. Ein möglichst rascher Fortschritt der Impfkampagne gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Momentan gibt es überall freie Termine. Wer noch nicht geimpft ist, dem empfehlen wir, sich möglichst rasch anzumelden. Neben den Basismassnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Maskentragen bietet die Impfung den effektivsten Schutz vor einer schweren Erkrankung. Noch nicht geimpften Personen empfehlen wir, sich mindestens einmal wöchentlich testen zu lassen. Ich hoffe, dass mit diesen Massnahmen die negativen Auswirkungen von Covid eingedämmt werden können.

Bereits jetzt Bilanz zu ziehen, wäre deshalb verfrüht. Eine systematische Evaluation der Krisenbewältigung läuft momentan. Natürlich überprüfen und verbessern wir seit Pandemiebeginn unsere Arbeit konstant. Wir befinden uns in einem stetigen Lernprozess.

Einige Themen wie die Digitalisierung oder das Vorratsmanagement in Bezug auf Schutzmaterialien sind wir – wie das gesamte Gesundheitswesen in der Schweiz – bereits angegangen. So haben wir zum Beispiel seit einem Jahr ein sehr übersichtliches Dashboard, das täglich die Fallzahlen aber auch die Virusvarianten oder den Stand der Verimpfung anzeigt. Die Pandemie hat jedoch auch gezeigt, wie gut die Schweiz mit ihrem Gesundheitssystem grundsätzlich dasteht. Im Vergleich zu anderen Ländern hatten wir – unter anderem dank des hohen Einsatzes des Personals in den Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen – nie mit einer Überlastung des Gesundheitswesens zu kämpfen. Unter anderem aufgrund der Möglichkeit, Patientinnen und Patienten von einem Kanton in einen anderen verlegt zu können. Ausserdem hat die Ausnahmesituation deutlich gemacht, wie kooperativ und effizient alle Akteure des Gesundheitswesens zusammenarbeiten können. Ich hoffe, dass sich diese Kooperationen auch in postpandemische Zeiten hinüberretten lassen.

Von den Schwachstellen, die uns Corona in den vergangenen Monaten aufgezeigt hat, gehören Versäumnisse bei der Digitalisierung zu den grössten. Wie können die Behörden sich und das Gesundheitssystem fitter machen für die Zukunft?

Die Pandemie hat deutlich aufgezeigt, dass das gesamte Gesundheitssystem im Bereich der Digitalisierung Verbesserungsbedarf hat. Die Digitalisierung ist eine meiner persönlichen Prioritäten. Seit meinem Amtsantritt konnten wir – nicht zuletzt angetrieben durch die Pandemie – bereits grosse Fortschritte in Bezug auf die Schaffung der entsprechenden Prozesse und Strukturen innerhalb des BAG sowie in Kooperation mit anderen wichtigen Akteuren wie beispielsweise den Kantonen, dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und Privaten machen. Wir befinden uns in einem Transformationsprozess, den wir mit Hochdruck vorantreiben. Allerdings brauchen solche Veränderungen auch Zeit und finden nicht von heute auf morgen statt.

Generell ist die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz auf die beiden Ebenen Bund und Kantone verteilt. Dort, wo der Bund die führende Rolle wahrnehmen kann, – beispielsweise im Umfeld der Gesetzgebung der Krankenversicherung, des Elektronischen Patientendossiers oder des Epidemiengesetzes – unterstützen wir die digitale Transformation mit konkreten Projekten. Diese Vorhaben werden in einem ersten Schritt zu einer vereinfachten Mehrfachnutzung der Daten führen. Damit werden wir für alle Beteiligten eine Entlastung erzielen. Ebenfalls werden wir dadurch den Informationsbedarf im Gesundheitswesen besser abdecken können. Die aktuelle Situation zeigt uns deutlich auf, wie wichtig zuverlässige aktuelle Daten für die Bewältigung der Lage sind.

In den Bereichen, wo die Kantone federführend sind, können wir vom BAG durch den Aufbau gemeinsamer Themen-Plattformen zur Umsetzung der Digitalen Transformation beitragen. Auch hier sind die Prozesse zur Informationsbeschaffung ein wesentliches Element. Die Behandlungsprozesse spielen in diesem Bereich eine wichtige Rolle. So müssen im Rahmen der Digitalen Transformation neue Geschäftsmodelle beispielsweise für die elektronische Fakturierung, Medikation, Patientenüberweisung weiterentwickelt und gemeinsam umgesetzt werden.

Des Weiteren wird das BAG im Kontext der Digitalen Transformation der gesamten Bundesverwaltung vermehrt die neuen technischen Möglichkeiten nutzen, um die Datenflüsse in der Verwaltung zu optimieren und den Datenlieferanten die Arbeit zu erleichtern. Ausserdem sollten alle Datenflüsse nach aussen zu anderen Ämtern bzw. Behörden (Bund, Kantone) oder externen Stakeholdern wie zum Beispiel Forschenden auf deren Bedürfnisse überprüft und optimiert werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Entwicklung und Etablierung von nationalen Daten-Standards für alle Akteure im Gesundheitswesen, welche das BAG vorantreiben wird. Dafür braucht es jedoch die Mitarbeit und den Diskurs mit allen Stakeholdern. Nur so können wir die Digitalisierung in unserem Gesundheitssystem vorantreiben und künftig das Potenzial der Digitalisierung nutzen.

Ein Schlüssel in der Bekämpfung der Pandemie waren die in Rekordzeit entwickelten Impfstoffe. Auch der Gesundheitsmonitor zeigt auf, wie wichtig der Bevölkerung ein rascher Zugang zu Medikamenten und Therapien ist –nicht nur bei Corona. Was kann das BAG tun, damit ein zugelassener Wirkstoff rascher auf die Spezialitätenliste aufgenommen wird und den Patientinnen und Patienten so über die obligatorische Krankenversicherung vergütet werden kann?

Die Prozesse für die Aufnahme neuer Arzneimittel sind in den Verordnungsbestimmungen definiert: Innerhalb von 60 Tagen nach Zulassung durch Swissmedic kann über eine Aufnahme in die Spezialitätenliste entschieden werden, wenn die Arzneimittel wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Das ist ein sehr schneller Prozess.

Die grosse Herausforderung sind derzeit oft die von der Industrie beantragten Preise. Die geforderten Preise sind in den letzten Jahren sehr stark angestiegen. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass diese Preise wirtschaftlich sind und heute wie auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Die Pharmaindustrie dagegen beantragt häufig Preise, die so hoch sind, dass sie die Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems gefährden können. Uns ist wichtig, dass alle Menschen in der Schweiz den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. Die Verhandlungen in diesem Spannungsfeld sind entsprechend schwierig und zeitaufwändig. Es liegt demnach nicht nur am BAG, dass ein Wirkstoff künftig rascher auf der Spezialitätenliste erscheint. Wir müssen gemeinsam einen Mechanismus entwickeln, der sowohl die Bezahlbarkeit ermöglicht als auch den raschen Zugang zu Therapien für die Schweizer Bevölkerung sichert.

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