Hohe Standards und liberale Normen: Mit dem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen hat der Bund die Kompetenz erhalten, im Bereich Forschung am Menschen gesetzgeberisch tätig zu werden. Der Bund wird beauftragt, Vorschriften zu erlassen, soweit der Schutz der Würde des Menschen dies erfordert. Dabei ist die Forschungsfreiheit zu wahren. Basierend auf dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen soll das Humanforschungsgesetz mit internationalen Standards harmonisierte und für den starken Forschungsstandort Schweiz zweckmässige Regelungen treffen. Das Themen dossier nimmt Stellung zu den wichtigsten Aspekten des Gesetzes aus Sicht der forschenden Pharmaindustrie.
Hohe Standards und liberale Normen
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