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Kaposi-Sarkom Karzinom Keimbahntherapie Klon Klonieren, Klonen Knochenmarkspende Knochenmarktransplantation Komorbidität Kontrahierungszwang Krankheitsmodell Krebs Krebsmaus Künstliche Befruchtung KVG
Kaposi-Sarkom Kaposi-Sarkom ist eine seltene Krebsart. Dabei treten an verschiedenen Stellen auf der Haut oder bei Schleimhäuten rot-violette bis bräunliche Flecken auf, die schmerzen. Normalerweise vermag das Immunsystem des Menschen diese Krankheit zu kontrollieren. Wenn das Immunsystem des Menschen mit dem HI-Virus geschwächt ist, tritt diese Krebsart besonders häufig und in schwerer Form auf. Das Kaposi-Sarkom kann mit Interferon behandelt werden.
Karzinom Ein Karzinom ist eine bösartige Krebsgeschwulst aus Epithelgewebe, die in gesundes Organgewebe hineinwächst. Wird die Erkrankung nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, bilden sich Tochtergeschwülste in benachbarten oder entfernt liegenden Organen, so genannte Metastasen. Am häufigsten betroffen sind die Lunge, die weibliche Brust, der Magen, die Haut, der Gebärmutterhals und der Dick- und Mastdarm.
Keimbahntherapie Das Einschleusen eines oder mehrerer Gene in eine befruchtete Eizelle. So übertragene Gene sind in allen Zellkernen des reifen Individuums vorhanden, einschliesslich der Geschlechtszellen, d.h. beim Menschen in den weiblichen Eizellen oder den männlichen Spermien. Diese gentechnisch herbeigeführte Veränderung des Erbgutes wird also an die Nachkommenschaft weitervererbt. Bei der Züchtung von transgenen Tieren als Krankheitsmodelle wird dieser Eingriff in das Erbgut vorgenommen. Die Keimbahntherapie am Menschen ist in der Schweiz nach Annahme des Verfassungsartikels gegen Missbräuche in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie (119/120 BV) vom 17. Mai 1992 verboten. Die "Züchtung" bzw. die gentechnische Veränderung des Menschen wird damit untersagt. Von der Keimbahntherapie zu unterscheiden ist die somatische Gentherapie. Um transgene Pflanzen oder transgene Tiere zu züchten sind Eingriffe in die Keimbahn dieser Lebewesen nötig und nach einer Güterabwägung erlaubt.
Klon 1. Eine Kolonie von genetisch einheitlichen Zellen. 2. genetisch identische Organismen oder Lebewesen.
Klonieren, Klonen In der Natur versteht man unter Klonieren eine weitverbreitete Form der ungeschlechtlichen Vermehrung von Lebewesen, z.B. Ableger von Pflanzen (Erdbeeren) oder Stecklinge oder die Aufzucht von Zellen, die aus einer einzigen Zelle in Zellkultur gezüchtet wurden. Auch eineiige Zwillinge sind «natürliche» Klone da sie identisches Erbgut besitzen.
In der Grundlagenforschung unterscheidet man verschiedene Formen des Klonens:
- Die Herstellung von Kopien einzelner Genabschnitte, Gene und Zellen, ein Standardverfahren der Gentechnik zur Erforschung, Entwicklung und Herstellung neuer Medikamente.
- Die Erzeugung von Mehrlingen aus totipotenten Zellen
- Das Klonen mittels Kerntransfer, indem der Zellkern und damit das Erbgut einer somatischen Zelle in eine entkernte Eizelle gebracht wird. «Dolly» gehört zu dieser Form des Klonens und die wissenschaftliche Sensation bestand darin, dass das Erbgut einer spezialisierten Zelle von Säugetieren wieder in den «ursprünglichen Zustand» gebracht wurde und damit erneut einen Organismus bilden konnte.
Knochenmarkspende Bei einer Entnahme von Knochenmark wird dem Spender (Patient /in, Geschwister oder Fremdspender) ein kleiner Teil seines Knochenmarks entnommen. Besonders geeignet hierfür sind vor allem die Beckenknochen, da diese gut zugänglich sind. Im Mark dieser Knochen befinden sich die Blutstammzellen in ihrer frühen Entwicklungsphase und in konzentrierter Form. Die Entnahme erfolgt in einem operativen Eingriff von 1 - 2 h Dauer unter Narkose.
Knochenmarktransplantation Bei Erkrankungen des Blut bildenden Systems ist die Knochenmarktransplantation, die Transplantation von Blut bildenden Stammzellen - schon seit Jahrzehnten Routine: Die verschiedenen hochspezialisierten Blutzellen stammen alle von den gleichen Zellen ab, den sogenannten Stammzellen die mehrheitlich im Knochenmark vorkommen. Knochenmarkzellen werden direkt wie bei einer Bluttransfusion in die Vene verabreicht. Hierzu wird ein Katheter in die Vene eingeführt. Die Infusion der Zellen erfolgt über einen Zeitraum von ca. 2 Stunden durch einen Infusionsschlauch über den Katheter direkt ins Venenblut. Dort verteilen sich die Zellen. Die Stammzellen finden selbstständig den Weg vom Blut des Patienten in das Knochenmark. Dort siedeln sie sich wieder an und bauen ein neues, voll funktionstüchtiges Knochenmark auf, indem sie sich vermehren und zu den verschiedenen Blutzellen ausreifen.
Komorbidität Der Begriff bezeichnet das gleichzeitige Vorliegen eines oder mehrerer zusätzlicher Gesundheitsprobleme zu einer Grunderkrankung (Indexerkrankung), wobei diese mit der Grunderkrankung zusammenhängen kann, aber nicht muss.
Kontrahierungszwang Der Kontrahierungszwang resp. Vertragszwang ist eine Regelung, welche die Vertragsfreiheit zwischen der Krankenversicherungen und dem Leistungserbringer beschränkt. Die Krankenversicherung wird damit verpflichtet, für die durch den Leistungserbringer erbrachten Leistungen aufzukommen, wenn die gesetzlichen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Im Gegenzug ist der Leistungserbringer verpflichtet, die Versicherten sämtlicher Krankenversicherer zu behandeln.
Krankheitsmodell Die Erforschung von Krankheiten und das Testen von Therapien dürfen nicht direkt am Patienten vorgenommen werden. Deshalb bedient man sich eines Tieres, das an einem der menschlichen Krankheit identischen oder ähnlichen Leiden erkrankt, um die Vorgänge in unserem Körper besser verstehen zu lernen; um Krankheitsursachen und Behandlungsmöglichkeiten zu finden und um die Wirksamkeit und die Sicherheit von Medikamenten gewährleisten zu können. Dabei wird das Leiden des Tieres, dem Nutzen aus dem Versuch gegenübergestellt. Aufgrund dieser Güterabwägung muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob ein Versuch durchgeführt werden darf oder nicht. Das schweizerische Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln den Schutz, die Haltung und die Pflege von Tieren. Seit einigen Jahren spielen so genannte transgene Tiere als Krankheitsmodell eine immer wichtigere Rolle wo eine Krankheit mit einem oder mit wenigen Genen in Beziehung gebracht werden kann.
Krebs Krebs ist keine einheitliche Krankheit, sondern ein Oberbegriff für mehr als hundert verschiedene Formen bösartiger Erkrankungen. Nahezu jedes Gewebe unseres Körpers kann krebsartige Entartungen hervorbringen, manchmal sogar mehrere unterschiedliche Typen. Und jedes der Leiden wiederum hat seine eigenen Merkmale. Trotz dieser Verschiedenartigkeit entstehen alle Tumoren offenbar durch ähnliche grundlegende Prozesse. Die 30 Billionen Zellen eines gesunden menschlichen Körpers leben in einer komplexen Gemeinschaft, die auf wechselseitigen Abhängigkeiten beruht. Ob sich eine Zelle vermehrt oder nicht, unterliegt oft dem genetischen Einfluss. Normalerweise teilt sie sich nur, wenn sie dazu eine Aufforderung erhält. Diese unaufhörliche Kontrolle gewährleistet, dass jedes Gewebe eine dem Körper angemessene Ausdehnung und Architektur behält. Ganz anders die Krebszellen: Sie durchbrechen die Kontrollen, beachten die üblichen Beschränkungen des Zellwachstums nicht mehr und folgen ihrem eigenen Vermehrungsprogramm. Hinzu kommt noch eine heimtückischere Eigenschaft - ihre Fähigkeit, den Ort ihres Entstehens zu verlassen, in benachbarte Gewebe einzudringen, sich anzusiedeln und selbst an weit entfernten Stellen im Körper zu neuen Wucherungen auszuwachsen.
Krebsmaus Weltweit bekannt geworden ist die erste Maus, der in den Labors der "Harvard Medical School" ein menschliches Krebsgen eingepflanzt wurde, um den Verlauf der Krankheit und mögliche Therapien am Tiermodell zu testen. Um die Idee des Krankheitsmodells Krebs zu schützen, wurde die Harvard-Maus in den USA patentiert. Die Harvard-Maus stellte einen Durchbruch in der Forschung dar. Ein finanzieller Nutzen wurde aus diesem Patent nicht gezogen. In der Zwischenzeit stehen neue Generationen von Krebsmäusen für die Forschung als Krankheitsmodell zur Verfügung.
Künstliche Befruchtung Unter künstlicher Befruchtung versteht man die Verschmelzung von menschlichen oder tierischen Ei- mit Samenzellen auf nicht natürlichem Wege, also entweder durch eine Befruchtung der Eizelle mit dem Spermium im Reagenzglas oder durch künstliche Einführung der Spermien in die Gebärmutter. Es handelt es sich hier nicht um eine gentechnische Methode, da die Erbsubstanz (DNS) bei diesen Techniken nicht berührt wird.
KVG Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) regelt die finanzielle Absicherung der Schweizer Wohnbevölkerung im Krankheitsfall. Gemäss KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören. Das Krankenversicherungsgesetz ist seit 1996 gültig.
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