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Fermentation
Fortpflanzungsmedizin
Freilandversuche / Freisetzung

 

Fermentation
Ursprünglich die Vergärung von Kohlenstoff-Verbindungen durch Mikroorganismen unter Ausschluss von Sauerstoff. Heute wird der Begriff für alle mikrobiellen biotechnischen Produktionsprozesse verwendet. So zum Beispiel die Aufzucht gentechnisch veränderter Hefezellen, die den Impfstoff gegen Hepatitis B produzieren. Das Reaktionsgefäss, in welchem Mikroorganismen und andere Zellen gezüchtet werden können, wird Fermenter genannt. 

Fortpflanzungsmedizin
Sammelbegriff für eine Reihe von Verfahren, um unfruchtbaren Paaren durch medizinische Eingriffe zu helfen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Eine der wichtigsten Techniken ist die extrakorporale Befruchtung (Befruchtung ausserhalb des Körpers) oder In-vitro-Fertilisation, d.h. die Verschmelzung von Ei- und Samenzellen im Reagenzglas. Diese Techniken beinhalten keine gentechnischen Methoden.

Freilandversuche / Freisetzung
Bei Freilandversuchen werden gentechnisch veränderte Pflanzen, die zunächst im Labor und in Gewächshäusern gezüchtet wurden, in kontrollierter Form im Freiland angepflanzt. Für Freilandversuche gilt gemäss den Richtlinien der OECD das "Schritt für Schritt"-Konzept. Hierdurch wird ein hoher Grad an Sicherheit garantiert, da bei jedem Schritt die Fragen bezüglich Sicherheit neu geprüft werden. Nach den Empfehlungen der OECD werden auch die ökologischen Wechselwirkungen zwischen gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und ihren herkömmlichen Vergleichspartnern in der Umwelt berücksichtigt. Erst im Freiland erweist sich letztlich, ob die neu in die Pflanze eingebrachte Eigenschaft wie zum Beispiel Pilzresistenz den komplexen Bedingungen der Natur standhält. In der Schweiz besteht mit der Freisetzungsverordnung seit August 1999 eine sehr strenge Bewilligungspflicht für Freilandversuche mit GVO-Produkten. Ziel des strengen Zulassungsverfahrens ist es, Umweltgefährdungen so weit wie möglich auszuschliessen. Seit der Volksabstimmung im November 2005 über die Gentechfrei-Initiative gilt in der Schweiz ein fünfjähriges Gentech-Moratorium, mit dem Bauern weder Pflanzen anbauen noch Tiere halten dürfen, die gentechnisch verändert sind.

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel